Am 10. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR). In einer Präambel und 30 Artikeln wurden Ansichten über jene Rechte formuliert, die jedem Menschen zustehen sollen.
Artikel 1 orientiert sich an den alten Forderungen der Französischen Revolution: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
Davon ausgehend werden weitere Bestimmungen abgleitet, darunter das Recht auf Leben und Sicherheit, das Verbot der Diskriminierung, der Sklaverei, Leibeigenschaft und Folter, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und vor Gericht. Darüber hinaus beinhaltet die Erklärung die Ideale der Gedenken- und Meinungsfreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Bildung und Arbeit, Gesundheit und Freizeit. Auch das Wahl- und Asylrecht werden genannt.
All diese Bestimmungen sind Ideale, keine Rechtsvorschriften, denn solche kann die UN-Generalversammlung nicht schaffen. Diesbezüglich steht die AEMR zum Beispiel im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich und vielen anderen Ländern Gesetzeskraft besitzt und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden kann.
Aufgrund des historischen Kontextes beinhaltet die AEMR Bestimmungen, die aus den Erfahrungen der Weltkriege und des Faschismus erwuchsen. Gleichzeitig musste sie innerhalb der UNO auch einen gewissen Kompromiss zwischen dem kapitalistisch-imperialistischen und dem sozialistisch-volksdemokratischen Lager vermitteln. Dies ist mit ein Grund, warum gewisse Artikel vage bleiben und unterschiedlich interpretiert werden können – dies betrifft z.B. das Recht auf Eigentum.
Ungeachtet dieser Gegensätze und des Klassenkampfes im Rahmen einer mehrheitlich bürgerlich-kapitalistischen Welt kann und muss man die AEMR als überaus wichtiges Dokument der Menschheitsgeschichte ansehen. Denn erstmals wurden universelle, unveräußerliche und weltweit gültige Rechte des Menschen formuliert und von der Weltgemeinschaft anerkannt.
Dass diese Anerkennung in vielen Fällen nur auf dem Papier geschah und diese Rechte unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Es wird daher dem Sozialismus und Kommunismus vorbehalten bleiben, den Menschenrechten wahre Gültigkeit zu verschaffen und in der gesellschaftlichen Praxis tatsächlich freie Menschen hervorzubringen.