HomeInternationalesBelgien verweigert Auslieferung des Rappers Valtònyc an Spanien

Belgien verweigert Auslieferung des Rappers Valtònyc an Spanien

Wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ und „Majestätsbeleidigung“ wurde der spanische Künstler Valtònyc in seinem Heimatland zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die belgische Justiz verweigert jedoch die Auslieferung.

Gent. Der mallorquinische Rapper Josep Miquel Arenas Beltrán – besser bekannt unter seinem Künstlernamen Valtònyc – wird von Belgien nicht an Spanien ausgeliefert. Zu dieser Entscheidung kam ein Berufungsgericht im flämischen Gent, womit das ursprüngliche Urteil vom September 2018 bestätigt wurde. In der Zwischenzeit hatte auch der Europäische Gerichtshof im März 2020 festgestellt, dass der vom spanischen Staat ausgestellte europäische Haftbefehl gegen Valtònyc ungültig ist.

Damit kann der Musiker als EU-Bürger auch in Belgien bleiben. In Spanien hätte ihn eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe erwartet, zu der er im Februar 2017 verurteilt worden war. Unter Anwendung des umstrittenen „Knebelgesetzes“ wurde ihm vorgeworfen, in seinen Liedtexten den Terrorismus verherrlicht zu haben, womit eine Bezugnahme auf die baskische ETA gemeint war, sowie „schwere Majestätsbeleidigung“: Valtònyc hatte auf durchaus humorvolle, aber recht drastische Weise Kritik am Königshaus und insbesondere am früheren Monarchen Juan Carlos geäußert – mit einer gewissen Übertreibung, wie es in Rap-Texten ja nicht ungewöhnlich ist. Doch die spanische Justiz nahm die fraglichen Stellen für bare Münze und unterstellte dem Künstler sogar Aufrufe zur Gewalt.

Die Wahrheit ist, dass Valtònyc freilich eine deutlich antikapitalistische, antifaschistische und republikanische Gesinnung in seiner Musik erkennen lässt und auch zugunsten der katalanischen und baskischen Selbstbestimmung das Wort ergreift. Das ist der Grund, warum er vom spanischen Staat verfolgt und verurteilt wurde – und warum Valtònyc im Mai 2018 nach Belgien fliehen musste. Dass die belgische Justiz nun klargestellt hat, dass die vorgeworfenen Delikte außerhalb Spaniens nicht strafbar seien und keine Auslieferung stattfinden darf, ist ein Schritt in die richtige Richtung – doch schlussendlich gehört natürlich das spanische Skandalurteil aufgehoben.

Quelle: ORF

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