HomeInternationalesDeutschland: Milde Urteile für rechte Gewalt

Deutschland: Milde Urteile für rechte Gewalt

Im Fall Dilan S. kam es am Donnerstag zur Urteilsverkündung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten. Für die erwachsenen Beschuldigten regnete es milde Urteile.

Berlin. Die mittlerweile 18-jährige Dilan S. war vergangenes Jahr von sechs erwachsenen Angreifern an der Tramstation Greifswalder Straße/Danziger Straße in Berlin rassistisch beleidigt und schwer verletzt worden. Zum Zeitpunkt der Gewalttat war die Schülerin noch minderjährig.

Nach der Tat wurde in der Berichterstattung der Polizei wie auch in Medien des Springer-Konzerns von Motiven gesprochen, die es so nicht gab. Dilan S. wäre angegriffen worden, weil sie keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Auf dem Video der Berliner Verkehrsbetriebe aus der Tram ist jedoch erkenntlich, dass Dilan S. eine Maske trug, ihre Angreifer hingegen allesamt nicht. 

Der Prozess, der erst sehr spät nach der Tat begonnen hatte, fand nun am Donnerstag sein Ende. Zur Urteilsverkündung war nur einer der sechs Beschuldigten anwesend. Die Urteile der anderen fünf durften in deren Abwesenheit verkündet werden. Die höchste Strafe erhielt eine 34-Jährige: Acht Monate Haft auf Bewährung. Eine 55-Jährige eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung. Ein 45-jähriger Täter wurde wegen Beihilfe ebenfalls zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Beschuldigter erhielt lediglich eine Geldstrafe, zwei Personen wurden gar freigesprochen.

Daniel Lehnert, ein Anwalt von Dilan S., kritisiert, dass die zuständige Richterin den Aspekt der Fremdenfeindlichkeit in diesem Fall nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Wäre dieser Aspekt gewichtet worden, hätte die Richterin ein härteres Urteil raushauen müssen“, so Lehnert. Deutsche Gerichte müssen die rassistischen und fremdenfeindlichen Motive solcher Straftaten in Betracht ziehen. Explizit klargestellt wurde dies 2015 vom Gesetzgeber.

Um den Fall besser und vollständiger untersuchen zu können, wäre außerdem nach Einschätzung Lehnerts ein Kollegialgericht besser gewesen. Drei Richterinnen oder Richter hätten den Fall gründlicher beleuchten können, als eine einzelne.

Quelle: Junge Welt

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