HomeKlassenkampfFrauenFehlerhafte Spirale: Neue Sammelklage für mehr Schmerzensgeld

Fehlerhafte Spirale: Neue Sammelklage für mehr Schmerzensgeld


Wien/Klagenfurt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt 100 Frauen aus Kärnten, die mit gebrochenen Verhütungsspiralen in der Gebärmutter oder Problemen bei der Entfernung konfrontiert waren, was teilweise schwerwiegende Folgen hatte. Laut dem VSV sind die Schmerzensgelder „skandalös niedrig“, weshalb sie eine erneute Sammelklage eingereicht haben.

Häufig mussten die betroffenen Frauen Operationen wie Gebärmutterausschabungen durchführen lassen. Die Schmerzensgelder, die größtenteils von männlichen Sachverständigen zugeteilt wurden, seien im Vergleich zu Deutschland zu gering, so der VSV laut ORF-Berichten.

Niemand fühlte sich zuständig

Daniela Holzinger, Vorsitzende des Verbraucherschutzvereins VSV, erklärte, dass mehr als 28.000 dieser defekten Spiralen in ganz Österreich verkauft wurden. Als der Hersteller im Jahr 2018 das Produkt wegen eines Materialfehlers zurückrief, wurden nur Arztpraxen informiert, nicht jedoch die betroffenen Frauen, die bereits solche Spiralen eingesetzt bekommen hatten. „Unser Standpunkt ist, dass die Warnkette versagt hat. Die Regierung hätte über Medienarbeit die betroffenen Frauen informieren müssen. Deshalb reichen wir auch eine Klage wegen Amtshaftung ein, an der sich auch Kärntnerinnen beteiligt haben. Eine Entscheidung steht noch aus.“ Frauenärztinnen und ‑ärzte sahen sich oft nicht in der Verantwortung, die Patientinnen der zurückgerufenen Spiralen zu informieren. Daher hätten die Behörden aktiv werden müssen.

Aktuell hat der VSV fünf Musterklagen eingereicht. Die Republik hat bereits einen Verzicht auf Verjährung für 171 Frauen erklärt, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Dies ist von Bedeutung, da Ansprüche bei Produkthaftungen innerhalb von drei Jahren verjähren.

Bei den Klagen geht es um höhere Schmerzensgelder, nachdem diese im Verhältnis zu Deutschland sehr gering ausgefallen sind, dort lagen sie zwischen 5.000 bis 10.000 Euro. Obwohl jeder Fall unterschiedlich bewertet werden müsse, betrachtet der Verbraucherschutzverein das jetzt erzielte Schmerzensgeld von 3.200 Euro, das vor einem Bezirksgericht in Oberösterreich erreicht wurde, als Wendepunkt.

Quelle: ORF

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN