HomeKlassenkampfKurzarbeit-Betrüger kommen straffrei davon

Kurzarbeit-Betrüger kommen straffrei davon

Wenig überraschend nutzen zahlreiche Unternehmen das Corona-Kurzarbeitsmodell dreist aus, um sich Löhne und Gehälter für geleistete Arbeit zu sparen. Selbst der kleine Teil der erwischten Betrüger kann dank Bundesregierung Strafen umgehen.

Wien. Lediglich 10.000 Beschäftigte in 2.500 Betrieben – nicht einmal ein Prozent aller in Kurzarbeit Geschickten – wurden seit Ende April von der Finanzpolizei überprüft. Gewerkschaft und Arbeiterkammer hatten zuvor bereits auf Missbrauchs-Verdachtsfälle hingewiesen. In dutzenden Firmen wurden dabei Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping und beantragter Kurzarbeit festgestellt.

Wie Ö1 berichtet, führen die von der Finanzpolizei ausgestellten Anzeigen jedoch nicht unbedingt zu Strafen: Dank des Durchrechnungszeitraums bis Ende Juni haben selbst ertappte Unternehmer noch Zeit, ihre Angaben zur Kurzarbeit nachträglich zu ändern. Finanzminister Blümel nennt das stolz „so viel Kulanz wie möglich“. Gedacht war die Regelung eigentlich für Betriebe, die aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen relativ unvorhersehbar wieder aufsperren können.

So lässt die Bundesregierung nicht nur hunderttausende Arbeitslose, prekär Beschäftigte, Familien, Vereine und Kleinunternehmen im Stich – ihre laxen Vorgaben im Zusammenhang mit Kurzarbeit, gepaart mit für ernsthafte Kontrollen gar nicht ausreichend besetzten Kontrollbehörden kommen einem Freibrief für Missbrauch gleich. Die Zeche dafür zahlen wieder einmal die Werktätigen.

Quellen: Ö1/Finanzministerium

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN