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Wirt prellte Küchenhilfe um Lohn und machte die Frau ohne ihr Wissen zur Lokalbetreiberin

Eferding. Vor ein paar Jahren hatte eine Frau aus der Ukraine einen Sommer lang in einem Lokal in Eferding gearbeitet. Der Lokalbesitzer nutzte die schlechten Deutschkenntnisse der Küchenhilfe schamlos aus: Nicht nur, dass er der Frau einen Teil des Lohnes nicht ausbezahlte, er versuchte darüber hinaus, auf betrügerische Weise seine Schulden auf sie abzuwälzen.

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses legte der Wirt der Frau, die kaum Deutsch verstand, eine Reihe von Unterlagen zur Unterschrift vor. Der Frau gab der Mann zu verstehen, dass dies die Dokumente seien, die üblicherweise zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu unterschreiben seien. Doch statt eines Arbeitsvertrages unterschrieb die Frau unwissentlich eine Gewerbeanmeldung. Die ahnungslose Küchenhilfe wurde zur Betreiberin des Lokals und damit zur Arbeitgeberin in dem Betrieb erklärt, indem sie tatsächlich unselbstständig beschäftigt war.

Der Mann versuchte, mit diesem Betrug, die Kosten, die er als Unternehmer zu tragen hätte, der Frau aufzubürden. Bei der Sozialversicherung wurde die Frau hingegen nie angemeldet. Zu aller Überdruss bezahlte der Wirt der Küchenhilfe auch weniger Lohn als ihr kollektivvertraglich eigentlich zugestanden wäre.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kehrte die Ukrainerin in ihre Heimat zurück. Als die Frau zwei Jahre später nach Österreich zurückkam, erlebte sie die böse Überraschung. Sie erhielt Post von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA), der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und von der Energie AG. Die Frau wurde darin aufgefordert, die fehlenden Versicherungsbeiträge und Rechnungen zu begleichen, die die vermeintliche Lokalbetreiberin angeblich säumig geworden war.

Die verzweifelte Frau wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Dort wurde festgestellt, dass die Gewerbeanmeldung für das Lokal, die ihr untergejubelt geworden war, null und nichtig war. Nach Rechtsansicht der AK war die Frau tatsächlich nur als Arbeitnehmerin und nie als Unternehmerin tätig gewesen.

Der Arbeitgeber bestritt sämtliche Ansprüche der Frau, weswegen die Arbeiterkammer gegen den Lokalbetreiber vor Gericht ging. Nun bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der Arbeiterkammer vollinhaltlich. Die angebliche Gewerbeanmeldung wurde für ungültig erklärt und die Frau erhielt den noch offenen Lohn ausbezahlt. Der Exekutionsantrag der SVA wurde zurückgezogen und die ÖGK zahlte bereits eingehobene Sozialversicherungsbeiträge an die Frau zurück.

Das Lokal in Eferding ist wegen Insolvenz des Eigentümers mittlerweile geschlossen.

Quelle: Arbeiterkammer

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