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Salzburger Altstadt: Geschäfte am Nationalfeiertag geöffnet

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Salzburg. Der ORF berichtet davon, dass am Nationalfeiertag verschiedene Geschäfte in der Salzburger Altstadt geöffnet waren. Die im Artikel zu Wort kommenden Einzelhändler begründen die Öffnung mit der wirtschaftlichen Lage sowie der Nachfrage der Kundinnen und Kunden.

Die Frage der Sonn- und Feiertagsöffnung ist schon länger heiß diskutiert. Immer wieder wird insbesondere der Onlinehandel als Vorwand genommen, um hier Lockerungen zu fordern. Schließlich habe dieser auch an freien Tagen „geöffnet“. Rechte von Beschäftigten im Handel werden hierbei gerne ausgeblendet, ebenso die Tatsache, dass der Onlinehandel auch aus einer Reihe von Gründen abseits der Öffnungszeiten von vielen Kundinnen und Kunden präferiert wird.

Auffällig bei der Feiertagsöffnung in Salzburg ist, dass diese – wie es scheint – ohne Genehmigung stattgefunden hat und die Händler sogar offen gegenüber dem ORF zugegeben haben, dass ihnen die Strafe egal sei. Man fragt sich, wo hier das Arbeitsinspektorat oder die GPA als zuständige Fachgewerkschaft war und ist.

Im Handel gelten ohnehin schon harte Arbeitsbedingungen und die Löhne sind niedrig – eine solche Praxis wie hier in Salzburg demonstriert, wird den Personalmangel noch weiter anheizen.

Quellle: ORF

20 Jahre Frontex – eine EU-Agentur und die Menschenrechte

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Am 26. Oktober 2004 wurde Frontex, die europäische Grenzschutzagentur, gegründet – mit dem Ziel, die Außengrenzen des Schengen-Raums zu „schützen“. Was damals als kleine Organisation mit wenigen Dutzend Beschäftigten und einem bescheidenen Budget von sechs Millionen Euro begann, ist heute zu einer enormen Institution mit über 2.300 Beschäftigten und einem Jahresbudget von rund 922 Millionen Euro angewachsen. Die Agentur soll in den nächsten Jahren auf 30.000 Einsatzkräfte vergrößert werden, wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli bekannt gab. All das steht im Zeichen menschenverachtender Politik an den Grenzen der EU.

Frontex stand immer wieder im Zentrum schwerer Vorwürfe. Menschenrechtsverletzungen, illegale „Pushbacks“ von Migrantinnen und Migranten sowie intransparente Einsatzpraktiken gehören zu den häufigsten Anklagen. Migrationsforscher Clemens Binder von der Universität Kopenhagen weist darauf hin, dass Frontex zwar ursprünglich als technisches Unterstützungselement im Sinne der EU-Personenfreizügigkeit geschaffen wurde, sich jedoch zunehmend zu einer eigenen Machtstruktur entwickelt habe. Die Organisation werde nun als „integraler Bestandteil“ der europäischen Grenzpolitik betrachtet, was für viele Anlass zur Sorge sei.

Kritikerinnen und Kritiker sehen die Zukunft von Frontex als unklar und die Organisation als „zerrissen“. Die geplante Aufstockung soll die Agentur nach Angaben der EU „autonomer“ machen – ein Begriff, der Befürchtungen hinsichtlich einer unkontrollierten Machtfülle und mangelnder Rechenschaftspflicht weckt. Denn während die Agentur durch ihre Drohnen, Flugzeuge und umfangreiche Überwachungssysteme militärähnliche Kapazitäten aufbaut, bleiben konkrete Informationen über Aufgaben und Einsatzbereiche oft vage. Anfragen nach genaueren Angaben dazu wurden sowohl von Frontex als auch von der EU-Kommission unbeantwortet gelassen.

Frontex verteidigt seine Position mit dem Hinweis, dass ein starker Außengrenzschutz notwendig sei, um die innere Sicherheit der EU zu gewährleisten und humanitäre Verantwortung wahrzunehmen. Doch für viele Migrations- und Menschenrechtsorganisationen stellt sich die Frage, wie eine Agentur, die stark auf militärische Überwachung und Abschottung setzt, diesen humanitären Ansprüchen gerecht werden soll. Die EU hat es nicht mit einer Migrationskrise, sondern einer Krise der Migrationspolitik zu tun. Das riesige Budget und die zunehmende Militarisierung von Frontex scheinen vielmehr auf eine Strategie abzuzielen, die Migration nach Europa stärker zu verhindern, als zu regulieren.

Als Frontex 2005 mit einer klar begrenzten Rolle ins Leben gerufen wurde, lag der Fokus auf technischer Unterstützung für nationale Grenzschutzbehörden. Nun jedoch wächst die Agentur kontinuierlich und wird zu einem immer mächtigeren Instrument der EU-Grenzpolitik – mit Folgen, die aus menschenrechtlicher Sicht alarmierend sind.

20 Jahre Frontex sind kein Grund zu feiern, sondern ein trauriger Jahrestag, der verdeutlicht, was der Kapitalismus hervorbringt: Barbarei. Barbarei im Sinne von Krieg und Perspektivenlosigkeit in den Herkunftsländern und Barbarei an den EU-Außengrenzen, ohne Rücksicht auf Menschenrechte oder Überleben.

Quelle: ORF

Netanjahus rechtsextreme Regierung will Chadasch verbieten

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Die israelische Regierung will politische Gegner illegalisieren. Neben Parteien der arabischen Minderheit hat man es insbesondere auf das von der Kommunistischen Partei Israels gegründete Linksbündnis Chadasch abgesehen, das vier Knesset-Abgeordnete stellt.

Tel Aviv. Die rechtsextreme israelische Regierung arbeitet systematisch daran, arabische und linke Abgeordnete aus der Knesset auszuschließen, um sich eine dauerhafte Mehrheit zu sichern. Sie versucht, öffentlichen und parlamentarischen Dissens gegen die Okkupation der palästinensischen Gebiete und den endlosen Krieg in Gaza und im Libanon zu verhindern.

Netanjahus Koalition hat beschlossen, das Linksbündnis Chadash zu verbieten, und es ist noch unklar, mit welchem Gesetz die islamische Ra’am-Partei verboten werden soll. Dies geschieht unter der falschen Anschuldigung der „Unterstützung des Terrorismus“. Wie die politische Korrespondentin Daphna Liel von Channel 12 berichtete, soll ein Gesetzesentwurf des Vorsitzenden der Koalition, Ofir Katz (Likud), in den Gesetzgebungsausschuss eingebracht werden, der den Ausschluss von Listen und arabischen Mitgliedern der Knesset ermöglicht.

Die Quintessenz des Gesetzentwurfs ist, dass der Nachweis von „massenhaften Manifestationen der Unterstützung des Terrorismus“ nicht mehr erforderlich sein wird und dass es möglich sein wird, in Einzelfällen einen Kandidaten und eine Liste zu disqualifizieren. Die rechtsextreme Regierung weiß, dass die Gesetzgebung nicht einfach sein wird, und sie könnte einknicken, wenn tatsächlich Druck gegen dieses antidemokratische Ziel ausgeübt wird.

Im Februar dieses Jahres scheiterte ein beispielloses Amtsenthebungsverfahren gegen den Abgeordneten Ofer Cassif (Chadash) im Plenum der Knesset. Nur 85 der erforderlichen 90 Abgeordneten des 120 Sitze umfassenden Gremiums stimmten für den Ausschluss des kommunistischen Abgeordneten. Nahezu alle Mitglieder der Knesset-Koalition aus den rechten Parteien – Likud, Religiöse Zionistische Partei und Otzma Yehudit – unterstützten das Amtsenthebungsverfahren. Die rechtsextreme Partei Yisrael Beytenu, ein Mitglied der vorherigen Regierung und derzeitige Oppositionspartei, die jedoch in Fragen der nationalen Sicherheit dem rechten Flügel angehört, stimmte debenfalls einstimmig zu. Auch die Mitglieder der ultraorthodoxen Parteien votierten für den Antrag.

Quelle: IDCommunism

Nationalfeiertag und Neutralitätsgesetz

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Wien. Der heutige 26. Oktober ist österreichischer Nationalfeiertag. Als höchster Feiertag der Republik fungiert also nicht etwa der Tag der Ausrufung der Republik, der 12. November (1918), nicht der Tag der Unabhängigkeitserklärung Österreichs von Deutschland am 27. April (1945) und auch nicht der Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich am 15. Mai (1955).

Der österreichische Nationalfeiertag verweist auf den 26. Oktober 1955. Damals beschloss der Nationalrat – einen Tag nach dem Abzug der letzten alliierten Besatzungstruppen – das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955). – Es lautet:

Artikel I. 

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. 

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. 

Artikel II. 

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Es erscheint höchst an der Zeit und notwendig, die wechselnden Bundesregierungen anlässlich des Nationalfeiertages an die österreichische Neutralität zu erinnern. Seit Jahrzehnten haben Bundesregierungen unterschiedlicher Zusammensetzung die Neutralität ausgehöhlt und beschädigt – durch den EU-Beitritt und die Militarisierung der EU, durch den „Kriegsermächtigungsartikel“ 23j im Bundesverfassungsgesetz, durch die Mitgliedschaft in der NATO-„Partnerschaft für den Frieden“, durch Bundesheereinsätze unter NATO- und US-Kommando, durch das Staatspartnerschaftsprogramm mit der US-Nationalgarde oder zuletzt durch die Teilnahme am der Sky Shield-Initiative.

In politischer Hinsicht haben diverse Bunderegierungen – unter SPÖ- wie ÖVP-Führung – neutralitätswidrige Positionen bezogen, etwa schon bei der NATO-Aggression gegen Jugoslawien 1999 oder in der Gegenwart im Ukrainekrieg sowie im Nahostkonflikt. Die Regierungen und zumeist auch die parlamentarische Opposition beziehen Position für Kriegsparteien, für Besatzungsregimes, gegen UNO-Resolutionen und gegen Völkerrechtsnormen.

Es wäre dringend geboten, dass sich Österreich wieder zu einer aktiven Friedens- und Neutralitätspolitik bekennt und diese außenpolitisch und im internationalen Rahmen ausfüllt.

Angriffe Israels auf Iran, Syrien und ein Krankenhaus im Gazastreifen

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Israels Terror geht weiter: In der Nacht flog die IDF-Luftwaffe Angriffe auf den Iran, auch Syrien und der Gazastreifen waren Ziele militärischer Aggressionen im Nahen Osten.

Tel Aviv. Die Armee des Terrorstaates Israel gab in der Nacht bekannt, dass sie den Iran angreift. In der Ankündigung heißt es, dass es sich bei dem Angriff um die Bombardierung „iranischer Militärziele“ handele. Iranische Medien sprechen ohne nähere Angaben von Explosionen in Teheran.

Laut der iranischen Nachrichtenagentur Tasnim, die eine Erklärung des iranischen Luftverteidigungsdienstes zitiert, wurden „Teile von Militärzentren in den Provinzen Teheran, Khuzestan und Ilam angegriffen (…), während das integrierte Luftverteidigungssystem des Landes die aggressive Aktion erfolgreich abfing und abwehrte.“ An einigen Stellen wurden begrenzte Schäden verursacht (…) Ihre Ausmaße werden derzeit untersucht.“

Der Angriff Israels wird als Reaktion auf den iranischen Raketenangriff auf Israel am 1. Oktober legitimiert, tatsächlich ist es eine erneute Provokation und Eskalation der Situation vor Ort. In der vergangenen Nacht wurden etwa zwanzig Einrichtungen getroffen. Ein Sprecher der israelischen Armee sagte, der nun abgeschlossene Angriff, den er als Operation „Tage der Abrechnung“ bezeichnete, habe „Raketenproduktionsanlagen“ des Irans sowie Boden-Luft-Raketensysteme und andere Luftverteidigungsanlagen getroffen. Israel warnte den Iran vor Vergeltungsmaßnahmen und erklärte, es sei „gezwungen, erneut zu antworten“, und fügte hinzu, es verfüge über „zusätzliche Ziele“, die es in diesem Fall angreifen könne.

Der Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates der USA erklärte, Washington habe von den Angriffen seines Verbündeten gewusst, sich aber nicht daran beteiligt, und bezeichnete die israelische Operation als „Übung zur Selbstverteidigung“. Er fügte außerdem arrogant hinzu: „Wir fordern den Iran auf, seine Angriffe auf Israel einzustellen, damit dieser Konfliktzyklus ohne weitere Eskalation geschlossen werden kann“.

Wenige Stunden vor dem israelischen Angriff hatten die USA, die zusammen mit der NATO und der EU Israel ständig mit Waffen versorgen, um Menschen abzuschlachten und wahllos in Ländern des Nahen Ostens zu bombardieren, bekannt gegeben, dass US-amerikanische F‑16-Kampfflugzeuge von ihrem Stützpunkt in Deutschland im Nahen Osten eingetroffen seien.

Der mörderische Staat Israel richtet ständig Chaos im Nahen Osten an, mit der vollen Unterstützung und Verstärkung der USA und anderer imperialistischer Mächte, die einen Anteil an der blutigen Beute der Energiequellen, Transportrouten und wohlhabenden Ressourcen der Region anstreben.

Angriffe auf Syrien 

In Syrien meldete SANA ebenfalls einen nächtlichen Angriff auf: Gegen 02.00 Uhr (Ortszeit) „startete der israelische Feind einen Luftangriff mit einem Sperrfeuer von Raketen“, die von „den besetzten syrischen Golanhöhen und libanesischem Gebiet“ auf „militärische Stellungen in den zentralen und südlichen Teilen“ Syriens abgefeuert wurden, erklärte eine von SANA zitierte Militärquelle.

„Unsere Flugabwehrkräfte haben die Raketen des Feindes abgewehrt und einige abgeschossen“, sagte dieselbe Quelle und fügte hinzu, dass eine Bewertung etwaiger Auswirkungen „des Angriffs“ im Gange sei. 

Der Irak wiederum kündigte aufgrund „regionaler Spannungen“ bis auf weiteres die Einstellung des Flugverkehrs an allen seinen Flughäfen an.

Gaza: Gesundheitseinrichtung im Visier

Die Weltgesundheitsorganisation teilte am Freitag mit, sie habe die Kommunikation mit ihren Teams, die im Bereich des Kamal Adwan-Krankenhauses im belagerten nördlichen Gazastreifen arbeiten, verloren.

Die Zivilschutzteams erklärten, dass sie die Rettungsmaßnahmen aufgrund der Bedrohung durch israelische Angriffe eingestellt haben, so dass die Menschen angesichts des anhaltenden israelischen Angriffs ohne Hilfe in ihren Häusern bleiben.

Dieses Vorgehen Israels ist nichts Neues, immer wieder werden Krankenhäuser, Schulen und Flüchtlingslager im Gazastreifen angegriffen. Vorwand sind Bunker und Stützpunkte der Hamas, die eigentlich nie gefunden werden. Der Mörderstaat schiebt auch vor, dass die Hamas menschliche Schutzschilde nutzt, doch spätestens seit dem Angriff auf Sinwar ist wieder einmal klar geworden, dass es nur Bewiesen gibt, dass die IDF menschliche Schutzschilde nutzt. Die heutige Bilanz im Genozid sind knapp 43.000 tote Palästinenserinnen und Palästinenser sowie mehr als 100.000 verletzte.

Quelle: Al Jazeera News/902​.gr/902​.gr/902​.gr

Stephansdom-Anschlagsplan: Abschiebungen trotz eingestelltem Verfahren

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Wien. Die Ermittlungen gegen vier Verdächtige, die angeblich Anschlagspläne gegen den Stephansdom in Wien im letzten Jahr verfolgt haben sollen, wurden kürzlich eingestellt. Die Wiener Staatsanwaltschaft sah mangels Tatverdachts keine Grundlage mehr für ein Verfahren, wie der Kurier berichtete. Trotz des Eingeständnisses der Behörde, dass keine ausreichenden Beweise für die Anschlagspläne vorliegen, wurden die Verdächtigen jedoch nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft direkt in Abschiebehaft genommen.

Ende Mai waren die Verdächtigen nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt worden, da kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Nur Stunden nach dieser Entlassung wurden sie jedoch in Schubhaft genommen – mit der Begründung, sie würden ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellen. Damit blieb ihnen kaum eine Chance, ihr Leben und ihre Perspektiven hier in Österreich weiter zu führen. Es zeigt sich, wie die Debatte über Terror die Lage im Land angeheizt, Ängste geschürt und hartes Durchgreifen beziehungsweise unverhältnismäßiges Vorgehen legitimiert werden.

Suizid in Schubhaft

Besonders ein Ereignis sorgt für heftige Kritik: Ein Mann, der kurz vor seiner geplanten Abschiebung nach Dagestan stand, wurde tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Behörden gehen von Suizid aus – ein Vorfall, der Fragen nach dem Umgang mit der Schubhaft und den psychischen Belastungen aufwirft, die solche Maßnahmen für Betroffene bedeuten können.

Laut Berichten des Kurier wurden die übrigen Verdächtigen im ersten Halbjahr abgeschoben. Die Frage, die nun viele bewegt, lautet: Wenn das Verfahren aufgrund mangelnder Beweise eingestellt wurde, war die Abschiebung dieser Menschen notwendig oder gar gerechtfertigt? Kritiker werfen den Behörden vor, durch den Umgang mit den Verdächtigen das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt zu haben.

Wer ist gefährlich und wird abgeschoben?

Die Fälle werfen ein Schlaglicht darauf, wie im Land mit Menschen verfahren wird, die als „gefährlich“ eingestuft werden – selbst wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen. Abschiebungen sollten nach geltendem Recht und eindeutiger Grundlage durchgeführt werden. Der Tod eines Häftlings und die schnelle Abschiebung der anderen Verdächtigen, deren Verfahren eingestellt wurde, werfen erneut Fragen auf, ob hier nicht überzogen und vorschnell gehandelt wurde. Außerdem stellt sich die Frage, welches Klima so auch gesellschaftlich weiter angeheizt wird. Die Aussicht ist sicher nicht rosig.

Quelle: ORF/Zeitung der Arbeit

Klimaticket und Autobahnvignette werden teurer

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Mit Jahreswechsel werden in Österreich die Autobahnmaut sowie der Preis des Klimatickets angehoben. Vor allem letzteres ist widersinnig und asozial.

Wien. Mit 1. Jänner 2025 wird das Klimaticket teurer. Wie das Klimaministerium verlautbarte, wird die gemeinsame Jahreskarte für alle öffentliche Verkehrsmittel des Jahres nun 1.179,30 Euro statt, wie bislang, 1.097 Euro kosten. Diese Preiserhöhung um 82,30 Euro entspricht einem Plus von 7.5 Prozent. Auch der Preis für vergünstigte Tickets (Jugend, Senior, Spezial) steigt von 821 auf 884,20 Euro.

Parallel zum Klimaticket wird auch der Preis für die Autobahn-Vignette angehoben. Die Jahresvignette kostet künftig stolze 103,80 Euro, womit erstmals die 100-Euro-Marke übertroffen wird – laut ASFINAG eine Steigerung um 7,7 Prozent. Die Eintagesvignette, die bislang nur regional angeboten wurde, wird bundesweit eingeführt. Die Farbe der Vignette 2025 ist seegrün. 

Vor allem die Preiserhöhung beim Klimaticket ist unverständlich. Soll das das Abschiedsgeschenk der Regierungsgrünen sein? Tatsache ist nun mal, dass das Klimaticket schon bislang für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung war – nun werden sich noch mehr Menschen gut überlegen, ob sie es sich leisten können.

Quelle: ORF

„Nannystaat“ fürs Kapital mit Hilfe der SPÖ?

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Kommentar von Otto Bruckner, stellvertretender Vorsitzender der Partei der Arbeit Österreichs (PdA).

Am 24. Oktober wurden also die 183 Abgeordneten zum Nationalrat vereidigt. Dass nur jene Kräfte eine Regierung bilden können, die mindestens 92 Nationalräte- und ‑innen hinter sich haben, ist jetzt nicht gerade eine schwere Rechenübung. Zu schwer für manche, wie es scheint. So auch für den Altkanzler Sebastian Kurz, der es als „undemokratisch“ bezeichnete, dass Bundespräsident Alexander van der Bellen nicht den FPÖ-Obmann Herbert Kickl mit der Regierungsbildung beauftragte, sondern seinen Nachfolger im Kanzleramt, Karl Nehammer. Wenn alle anderen Parteien beteuern, dass sie nicht mit Kickl koalieren wollen, wäre ein Regierungsbildungsauftrag für den blauen Oberkrakeeler nur verlorene Zeit. so gesehen ist natürlich auch das Gerede vom „Wählerauftrag“ ein Unsinn. Kickl hat zwar den ersten Platz bei der Wahl erreicht, mehr aber auch nicht, er hat keine absolute Mehrheit im Nationalrat.

Gespannt kann man indessen auf die Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ sein. Die Kapitalvertreter werden immer frecher, und fordern vehement eine Senkung der Lohnnebenkosten ein, was eine Verschlechterung der Alters- und Gesundheitsvorsorge bedeuten würde. Sie fordern billigere Energie für die Industrie, nachdem sich die antirussischen Sanktionen als Schuss ins eigene Knie erwiesen haben. Und sie wollen Geld vom Staat, unter vielen verschiedenen Titeln, so auch fürs Greenwashing. Während also ein „Nannystaat“ für das Kapital ausgebaut werden soll, was bedeutet, dass die Dividenden fliessen, während die öffentliche Hand für alles mögliche herhalten muss, soll das soziale Netz für den Großteil der Bevölkerung weiter zerstört werden. Eine Besteuerung der Reichen, wie sie die SPÖ im Wahlkampf forderte, wird da wohl kaum realisiert werden.

Wo sich da eine „sozialdemokratische Handschrift“ in einer künftigen Regierung zeigen soll, ist rätselhaft. Das wird eher die Fortsetzung der Kapitaloffensive, des Neoliberalismus und die Einbindung Österreichs in die EU-Aufrüstung mit rosa Mascherl. Wenn die NEOS die dritten im Bunde sind, dann haben wir auch noch eine Regierungspartei, die will, dass Österreich Waffen nach Kiew liefert. Im EU-Parlament stimmten die zwei NEOS-Abgeordneten für eine Resolution, die verlangt, dass alle EU-Länder 0,25 % ihres BIP für Waffenlieferungen an die Ukraine ausgeben,also auch das formal noch neutrale Österreich. Mit diesen Kriegshetzern will der SPÖ-Vorsitzende Andreas Babler koalieren?

Das Recht auf Information und Selbstbestimmung

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In einer Welt, in der fast die Hälfte aller Schwangerschaften ungeplant ist und über 60 Prozent dieser Schwangerschaften in einem Abbruch enden, ist der Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sehr dringlich. Diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, besonders in Ländern, in denen die Rechte auf Abtreibung zunehmend eingeschränkt werden. Doch gerade dieser Zugang wird auf Social-Media-Plattformen immer wieder behindert – häufig ohne eine transparente Erklärung.

Das Internet ist für immer mehr Menschen der erste Anlaufpunkt, um sich über Themen zu informieren, die im persönlichen Umfeld als Tabu gelten könnten. Gerade bei jungen Menschen, die sich stark auf soziale Medien verlassen, um Informationen zu beschaffen, kann die Einschränkung von Inhalten fatale Folgen haben. Denn wenn Zeit drängt – etwa in Bezug auf gesetzliche Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch – kann der Zugang zu präzisen und neutralen Informationen lebensentscheidend sein.

Amnesty kritisiert TikTok und Co

Wie ein umfassender Bericht von Amnesty International zeigt, sind es vor allem Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook, die Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen regelmäßig zensieren. Beiträge werden entfernt, Accounts gesperrt und Inhalte als „sensibel“ markiert, oft ohne nachvollziehbare Begründung. Dies betrifft auch Informationen, die auf medizinischen oder wissenschaftlichen Fakten basieren. So wurde im April 2023 ein Beitrag der NGO Ipas gelöscht, der lediglich die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Vorgehensweise für einen eingeleiteten Abbruch beschrieb.

Diese Praxis, die von den Plattformen autonom entschieden wird, zeigt die tiefe Kluft zwischen den erklärten Absichten und der Realität auf. Obwohl TikTok und Meta behaupten, den Zugang zu reproduktiven Gesundheitsinformationen nicht zu verbieten, zeigt die Praxis das Gegenteil. Oftmals müssen Nutzer*innen auf „Algospeak“ – verschleierte Begriffe – zurückgreifen, um überhaupt eine Chance zu haben, dass ihre Beiträge sichtbar bleiben.

Die Konsequenzen sind gravierend. Der Zugang zu korrekten und unvoreingenommenen Informationen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Laut Jane Eklund, Expertin für Technologiethemen bei Amnesty International, kann die Zensur von Inhalten rund um Schwangerschaftsabbrüche eine direkte Verletzung der Menschenrechte von Schwangeren bedeuten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat eindeutig festgestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf evidenzbasierte Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit hat – und das schließt den Zugang zu sicheren Abtreibungen mit ein.

Zugang zu Schwangerschaftsabbruch immer schwerer

Die aktuelle Praxis der Zensur reiht sich ein in ein breiteres, globales Klima der Restriktion. Seit der Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ in den USA im Jahr 2022 wird der Zugang zu Abtreibungen immer weiter eingeschränkt.

In Österreich etwa gibt es außerhalb Wiens kaum Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, und in Vorarlberg wurde das Thema gar zum Politikum, als aufgrund von Protesten zeitweise keine Einrichtung mehr bereit war, Abtreibungen durchzuführen.

Für viele Menschen, insbesondere für junge Frauen, sind soziale Medien nicht nur Informationsquellen, sondern auch Orte des Austauschs und der Entstigmatisierung. In diesen virtuellen Räumen können stereotype Vorstellungen von Abtreibungen infrage gestellt und Solidarität aufgebaut werden. Doch wenn diese Räume durch Zensur eingeschränkt werden, wird nicht nur der Zugang zu lebenswichtigen Informationen, sondern auch das Recht auf Selbstbestimmung gefährdet.

Die Forderungen von Amnesty International sind klar: Die Moderationsverfahren der Plattformen müssen angepasst werden, um den Zugang zu zuverlässigen Informationen über reproduktive Gesundheit zu gewährleisten. Zudem muss Transparenz geschaffen werden, damit die Nutzer*innen verstehen, warum und wie Inhalte zensiert werden. Denn nur durch einen offenen und ungehinderten Zugang zu Informationen können Menschen ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen – und das schließt das Recht auf eine sichere und informierte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch ein.

Internet und soziale Medien nicht frei von Herrschaft

Es zeigt sich auch an diesem Beispiel, dass das Internet oder soziale Medien unter Kapitalistischen Verhältnissen nicht den Interessen der Mehrheit dienen sondern eben auch ein Herrschaftsinstrument sein können bzw. sind und die bestehenden Verhältnisse stützen. Das gilt nicht nur für Informationen zu Schwangerschaftsabbruch sonder auch andere politische Themen. Instagram hat diese heuer ja sogar ganz explizit in der Reichweite begrenzt.

Quelle: Der Standard

Boule-Verein gegen Luxushotel in Montmartre

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Paris. Im Pariser Stadtviertel Montmartre entbrannte ein Konflikt zwischen dem traditionsreichen Boule-Klubs „Club Lepix Abbesses Pétanque“ (CLAP) und den Betreibern eines angrenzenden Luxushotels. Der Streit, der seit rund zwei Jahren andauert, erreichte am Montag seinen vorläufigen Höhepunkt mit der Räumung des Vereinsgeländes und dem Abriss eines denkmalgeschützten Vereinshauses.

Die Stadtverwaltung von Paris plant, das Grundstück, auf dem der mitgliederstärkste Boule-Club der Hauptstadt seit 1971 aktiv ist, dem Luxushotel für einen Gastgarten zu überlassen. Gegen die drohende Verdrängung hat der Club über 13.000 Unterschriften in einer Petition gesammelt, die die Bedeutung des Vereins für den intergenerationellen Austausch und die Geselligkeit unterstreicht.

Die Räumung wurde von den Behörden damit begründet, dass die Boule-Spieler „Besetzer ohne Recht und Titel“ seien. Der Präsident des Clubs, Nicolas Jammes, äußerte sich empört über die Zerstörung eines geschützten Ortes und kritisierte, dass die Ordnungskräfte im Interesse eines privaten Betreibers handeln. Während des Polizeieinsatzes betonten die Anwältinnen des Vereins, dass der Kampf um den Platz nicht beendet sei und sie alle rechtlichen Mittel ausschöpfen würden.

Trotz der Entscheidung des Staatsrates, der bereits viermal zugunsten der Stadt geurteilt hatte, zeigte der Boule-Verein seinen Widerstand und hielt Wache, um eine mögliche Räumung zu verhindern. Am Montag wurde diese schließlich durchgeführt, wobei es zu keinen gewalttätigen Auseinandersetzungen kam.

Dank der Solidarität eines benachbarten Boule-Clubs kann der Verein jedoch vorerst seine Aktivitäten im dortigen „Boulodrome“ fortsetzen. Die Solidarität der Stadtverwaltung scheint aber, wenig überraschend, beim Kapital zu liegen. Dieser Vorfall verdeutlicht den besorgniserregenden Trend, dass öffentliche und soziale Räume zunehmend den Interessen privater Investoren weichen müssen. Letztlich führt dieser Trend dazu, dass Orte ihren lokalen Charakter nach und nach verlieren, der sie ursprünglich attraktiv machte und das Flair erzeugte, das nicht nur Einheimische, sondern eben auch Touristen schätzen. Der Profitdrang entzieht sich somit zunehmend seiner eigenen Wertschöpfungslogik.

Quelle: ORF/Clap Montmartra/Le Parisien