Ein Ex-Funktionär des Roten Kreuzes in Oberkärnten stand in Spittal/Drau wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Der 33-Jährige bestritt die Vorwürfe, wurde aber zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Spittal an der Drau. Ein ehemaliger Funktionär des Roten Kreuzes in Oberkärnten musste sich am Montag vor dem Bezirksgericht in Spittal/Drau wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung verantworten. Der 33-Jährige bestritt die Anschuldigungen, erhielt jedoch eine nicht rechtskräftige Geldstrafe von 6.000 Euro.
Im Vorfeld war vor allem von sogenannten Dickpics die Rede, doch da deren Versenden in Österreich erst seit wenigen Tagen strafbar ist, behandelte das Gericht den Fall als sexuelle Belästigung. Die verschickten Bilder hatten interne Ermittlungen beim Roten Kreuz ausgelöst, woraufhin die mutmaßliche Belästigung angezeigt wurde. Der Angeklagte sprach von einer Intrige und behauptete, sein Stellvertreter habe von seinem Ausscheiden profitiert.
Zeugen im Alter von 18 bis 20 Jahren schilderten hingegen, dass sie vom Angeklagten mehrfach bedrängt worden seien. So soll er einem 18-Jährigen bei einem Sommerfest in die Hose gegriffen und dessen Genitalien berührt haben. Zudem habe er in Chats Fotos verschickt und immer wieder Dickpics verlangt. Die Chatprotokolle wurden im Gericht verlesen. Aus ihnen geht hervor, dass die Betroffenen versuchten, ausweichend zu reagieren oder ihn hinzuhalten. Auf Nachfrage des Richters erklärten sie, sie hätten aus Angst um ihre berufliche Zukunft beim Roten Kreuz nicht klar zurückgewiesen, da der Angeklagte ihr Vorgesetzter gewesen sei. Mehrere Opfer betonten, noch heute unter den Vorfällen zu leiden.
Ein weiterer ehemaliger Rot-Kreuz-Funktionär, der gehen musste, weil er nicht eingeschritten war, hielt unter Wahrheitspflicht an seiner Einschätzung fest, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe von 6.000 Euro gegen den Angeklagten und sprach den beiden Opfern Teilschmerzensgeld von 250 bzw. 1.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ORF