Sechseinhalb Jahre nach der verheerenden Explosion im Glock-Werk in Ferlach steht fest: Zwei leitende Mitarbeiter bleiben endgültig straffrei. Trotz eines Todesopfers, eines Schwerverletzten und Gutachten, die den Einsatz eines ungeeigneten Behälters belegten, scheiterte die Staatsanwaltschaft mit allen Einsprüchen.
Graz. Die Explosion hatte sich am 5. März 2019 ereignet. Auf dem Werksgelände in Ferlach wurden Brennversuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch durchgeführt. Während zwei Tests in der Woche zuvor ohne Zwischenfälle verliefen, kam es diesmal zur Explosion eines Speicherzylinders. Ein 49-Jähriger verlor dabei sein Leben, ein 26-Jähriger wurde schwer verletzt. Ein Gutachten stellte fest, dass für den Versuch ein ungeeigneter Behälter verwendet worden war.
Sechseinhalb Jahre nach der Explosion im Glock-Werk in Ferlach, bei der ein Mensch starb und ein weiterer schwer verletzt wurde, sind die Freisprüche für zwei Führungskräfte endgültig bestätigt. Das Oberlandesgericht Graz wies den Einspruch der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zurück.
Ursprünglich waren der damalige Geschäftsführer, zwei leitende Angestellte sowie die Glock GmbH selbst wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden. Im ersten Prozess kam es zu vier Schuldsprüchen, von denen drei vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben wurden. Für den Ex-Geschäftsführer wurde die bedingte Haft- und Geldstrafe reduziert, da das Gericht sein Verhalten nicht als grob fahrlässig, sondern lediglich als fahrlässig einstufte.
In einem zweiten Verfahren am Landesgericht Klagenfurt wurden die beiden Führungskräfte sowie die Glock GmbH freigesprochen. Es habe nicht bewiesen werden können, dass sie den Auftrag für die Durchführung des Versuchs gegeben hätten.
Nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft wurde auch dieses Urteil aufgehoben, doch der dritte Prozess im Oktober des Vorjahres endete erneut mit Freisprüchen. Diese wurden nun rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Graz auch den neuerlichen Einspruch der Staatsanwaltschaft ablehnte.
Quelle: ORF