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Nazi-Fest zu Hitlers Geburtstag – alles nur „blöder Spaß“?

Eine Familie mit früherer FPÖ-Verbindung muss sich wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht verantworten. Bei einer Verurteilung drohen hohe Haftstrafen. Aber es soll ja alles nur „totaler Blödsinn“ gewesen sein, so die Verteidigung der Beschuldigten.

Flachgau. Es ist immer dieselbe alte Leier, wenn sich Rechtsextreme wegen ihrer ewig gestrigen und reaktionären Gesinnung vor Gericht verantworten müssen. Alles sei nur „ein blöder Spaß“ gewesen, eine „Gaudi“ und man sei ja ganz bestimmt „kein Rassist“ und schon gar „kein Nazi“. Vor dem Landesgericht Salzburg muss sich derzeit eine ganze Familie aus dem Flachgau wegen dem Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung verantworten. Die Angeklagten versuchen sich dabei mit derartig abstrusen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. 

Zwei Brüder und deren Onkel gaben ein – laut ihrem Rechtsbeistand – „reumütiges“ Geständnis ab, die Mutter der beiden Brüder beteuerte hingegen ihre Unschuld. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Bei einem Schuldspruch im Sinne des NS-Verbotsgesetzes droht ihnen ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Familie feierte Hitler-Geburtstag

Es war alles angerichtet: Eine Torte mit dem Nazi-Code „88“ und Hitler-Wein wurden serviert, auf dem Tisch wurde eine Hakenkreuzfahne platziert. So soll die Familie den 128. Geburtstag des faschistischen Diktators am 20. April 2020 begangen haben. All das belegen Fotos der ausgelassenen Nazi-Feier, auf denen auch die Beschuldigten zu sehen waren. Der Onkel der angeklagten Brüder schickte zudem noch ein Foto einer mit Hakenkreuz „verzierten“ Torte in eine Whatsapp-Gruppe.

Weitere Nazi-Delikte und frühere FPÖ-Connection

Der Erstangeklagte des Brüderpaars soll außerdem für zwei Fahrzeuge bis in den Mai 2018 ein Wechselkennzeichen mit einschlägigen Nazi-Codes benutzt haben. Zu diesem Zeitraum war dieser noch FPÖ-Politiker und Obmann der örtlichen Freiheitlichen. Der Hinweis auf das Nazi-Kennzeichen kam aus der Bevölkerung.

Hinter den Nameninitialien des Mannes stand die Zahlenkombination 88, die in rechtsextremen Kreisen als Synonym für den Nazigruß „Heil Hitler“ verwendet wird. „Jeder, der den Code 88 versteht, weiß was gemeint ist“, klärte Staatsanwalt Marcus Neher auf. Zunächst versuchte der Beschuldigte die Zahl als „Beziehungstag“ abzutun, gab sich später aber einsichtig und sagte aus, dass er auch seine Partnerin überredet hätte, dies auszusagen. Die Frau wurde deshalb wegen falscher Beweisaussage beschuldigt, das Verfahren ist bereits diversionell abgeschlossen.

Bei der Durchsicht des Mobiltelefons fanden die Behörden beim Erstangeklagten weiteres belastetendes Material. Bereits anlässlich des Hitler-Geburtstags im Jahr 2017 soll er einschlägige Nachrichten per Whatsapp verschickt haben und auf Facebook postete er Beiträge, die die Verbrechen des NS-Faschismus relativierten und den Islam als überproportional gewalttätig darstellten. Deshalb ist der Mann auch wegen Verhetzung angeklagt.

„Weder Nazis noch ausländerfeindlich“ und „sicher nicht rassistisch“

Der Bruder des Erstbeklagten soll im Jahr 2017 Whatsapp-Nachrichten verschickt haben, die den NS-Faschismus und dessen Ziele positiv darstellten. Darunter ein Bild, auf dem Adolf Hitler sowie ein Spruch gegen Jüdinnen und Juden abgebildet waren, um damit den Holocaust zu verharmlosen. Der Beschuldigte gab sich kleinlaut, „du glaubst halt, dass das lustig ist, wenn du das weiter schickst. Das war totaler Blödsinn. Wir sind weder Nazis noch ausländerfeindlich.“ Er zeigte sich aber dennoch geständig.

Nicht so die Mutter der beklagten Söhne. Sie hatte zwar auf die Whatsapp-Nachricht „heute Staatsfeiertag. Sieg Heil“ ihres Sohnes mit drei Daumen-Hoch-Emojis symbolisch zugestimmt und auch auf die Textnachricht „saublöde Ausländer“ ihres Sohnes geantwortet. Aber: „Wir meinen das nicht böse, das ist einfach dumm gewesen, wir haben mit dem Nationalsozialismus gar nichts zu tun.“ Und natürlich habe sie auch rein gar nichts gegen Ausländer. „Ich bin sicher nicht rassistisch“, erklärte sie der Richterin.

Das Urteil wird für heute Abend erwartet.

Quelle: ORF

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