Stefan Weber, der selbsternannte „Plagiatsjäger“ und der von bürgerlichen Medien teilweise auch dazu stilisiert wurde, ist nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden. Der Salzburger soll 4.000 Euro Strafe zahlen. Geklagt hatte der Rektor der Uni Klagenfurt, Oliver Vitouch, wegen Äußerungen Webers in seinem Blog.
Stefan Weber hat in der Vergangenheit immer wieder von sich reden gemacht, indem er Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft Plagiate vorgeworfen hatte. In vielen Fällen stellten sich diese allerdings nach einer Prüfung als substanzlos heraus. Zuletzt waren etwa Plagiatsvorwürfe gegen die stellvertretende Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung Alexandra Föderl-Schmid verpufft. Weder die Universität Salzburg noch eine von der SZ selbst eingesetzte Untersuchungskommission konnte die Vorwürfe bestätigen. Vielmehr hielt die Expertenkommission fest: „Wer Föderl-Schmid vorwirft, sie habe systematisch und in großem Umfang plagiiert, versteht nicht, wie tagesaktueller Journalismus funktioniert“. Auch in anderen Fällen blieb nicht viel übrig als eine mediale Kampagne.
Der Rektor der Uni Klagenfurt hatte Weber wegen übler Nachrede geklagt, da dieser verbreitet hatte, dass Rektor Vitouch als eine Art Machtdemonstration zwei Mitarbeiterinnen nach ihrer Entlassung weiterhin verfolgt und in den Ruin getrieben hätte. Am Mittwoch wurde Weber schuldig gesprochen. Er muss 4000 Euro Strafe zahlen und das Gerichtsurteil veröffentlichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Die Presse/ ORF