Vöcklabruck. Ein Gynäkologe steht vor Gericht, nachdem ein Neugeborenes kurz nach der Entbindung verstorben ist. Die Staatsanwaltschaft Wels hat bestätigt, dass der Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wird. Der Vorwurf lautet auf eine „ungewöhnliche und auffällige Verletzung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten“.
Den Berichten zufolge wirft die Staatsanwaltschaft dem Mediziner schwere Behandlungsfehler vor, die bei einer Entbindung im Dezember 2021 aufgetreten sind. Diese Fehler sollen sowohl die Gesundheit der Mutter als auch des Neugeborenen in Gefahr gebracht haben. Eine Uterusruptur, ein Riss der Gebärmutter, trat infolge dieser Fehler auf, was eine Notoperation erforderlich machte. Trotz dieser Maßnahme konnte das Baby nicht gerettet werden und verstarb acht Tage nach der Geburt aufgrund schwerer Gehirnschäden. Die Mutter erlitt ebenfalls erheblichen Blutverlust.
Bislang wurde noch kein konkreter Prozesstermin festgelegt, doch die Anklage gegen den Gynäkologen basiert auf den schwerwiegenden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Das Krankenhaus Vöcklabruck hat sich in Bezug auf diesen Vorfall nicht öffentlich geäußert und verwies darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Quelle: ORF