Burgenland. 17 Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 27.000 Euro, so lautet das Urteil des Schöffengerichts in Eisenstadt, das der amtierende Bürgermeister der burgenländischen Gemeinde Deutschkreutz und ehemalige Landtagsabgeordnete Manfred Kölly (LBL) ausfasste. Das Landesgericht Eisenstadt sah es als erwiesen an, dass Kölly wegen Amtsmissbrauch und Anstiftung zur falschen Zeugenaussage schuldig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Deutschkreutzer Bürgermeister habe bei Hausbesuchen vor der Gemeinderatswahl Wahlkarten zugestellt und diese zumindest teilweise an Ort und Stelle ausgefüllt. Wie oft er dadurch Vorzugsstimmen für sich und seinen Sohn vergeben habe und auch fremde Stimmzetteln angekreuzt habe, könne er nicht mehr sagen, gab Kölly vor Gericht zu Protokoll. Ein Gutachter stellte hingegen fest, dass ca. 70 Stimmzettel nach gleichem Muster ausgefüllt waren, die Staatsanwaltschaft ging von zumindest 16 gesicherten Fällen und einer höheren Dunkelziffer aus.
Während Kölly dies als eine Art von Serviceleistung rechtfertigte und er nicht davon ausgegangen sei, dass das Ausfüllen fremder Wahlkarten rechtlich nicht in Ordnung sei, folgte das Schöffengericht unter Richterin Karin Lückl dieser Argumentation nicht. Die Richterin sah hingegen einen schweren Angriff auf das geheime, freie und persönliche Wahlrecht und sprach den Deutschkreutzer Bürgermeister schuldig. Dieser legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil in diesem Strafausmaß jedoch rechtskräftig werden, verliert Kölly von Rechts wegen das Bürgermeisteramt.
Quelle: ORF