Wien. Wie wir bereits berichteten, veröffentlichte das österreichische Innenministerium (BMI) auf seiner Homepage, dass es rechtliche Schritte gegen den ehemaligen SPÖler und PR-Berater Rudolf Fußi prüfe. Dies geschah als Reaktion auf einen Tweet Fußis, in dem er Kritik am Vorgehen der Polizei bei den Corona-Leugner-Demonstrationen und im Zusammenhang mit der Abschiebung der Schülerinnen übte. Fußi hatte Medienberichten zufolge geschrieben, „Polizeihunde seien intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien“.
Das Verhalten von Fußi sei genauso gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, meinte Innenminister Nehammer (ÖVP) schließlich.
Offenbar geht das außergewöhnliche Match zwischen dem Innenminister und dem PR-Berater in die nächste Runde. Denn nun will Rudolf Fußi selbst rechtlich gegen Nehammer vorgehen. Seine Rechtsanwältin Maria Windhager mache hierzu mehrere Verletzungen nach dem Datenschutzgesetz geltend. Konkret gehe es um Verletzungen im Grundrecht auf Geheimhaltung. Denn „der Bundesminister und die Behörde haben grobe Verletzungen zu verantworten. Für die Veröffentlichungen gibt es keine Rechtfertigung“, so Windhager und ergänzt: „Wenn die Behörde aktiv wird und wie in diesem Fall Aussendungen macht, dann ist das als hoheitliches Handeln einzustufen und damit relevant.“
Aber es gehe nicht nur um eine mutmaßliche Rechtsverletzung, sondern auch um das Beenden eines rechtswidrigen Zustands. Denn die Aussendungen seien weiterhin unverändert abrufbar. „Hier besteht Gefahr im Verzug“, erklärt Windhager und verweist auf die Prangerwirkung und auf den eingetretenen „Chilling-Effekt“, der die Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit auch von Dritten negativ beeinflusse.
Quelle: Zeitung der Arbeit / Der Standard