HomePolitikKürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland ist rechtswidrig

Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland ist rechtswidrig

Der EuGH befand in einem Urteil, dass das Zusammenstreichen der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitskräfte in Österreich, deren Kinder in anderen EU-Staaten leben, illegal ist.

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hielt mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, dass die österreichische Indexierung der Familienbeihilfe nach dem Wohnort der Kinder gesetzwidrig ist. Bereits im Jänner hatte ein EuGH-Gutachten eine Unzulässigkeit festgestellt. Damit geht ein weiteres „Prestigeprojekt“ der Kurz-ÖVP zurecht den Bach runter.

Noch in der rechts-rechtsreaktionären ÖVP/FPÖ-Koalition war beschlossen worden, ausländischen Arbeitskräften, die selbst in Österreich tätig sind, deren Kinder aber in anderen EU-Ländern leben, die Familienbeihilfe zusammenzustreichen. Die finanzielle Leistung wurde entsprechend dem „Lebensstandard“ in den jeweiligen Ländern nach unten nivelliert. Ein konkretes Beispiel: Wenn das Kind einer in Österreich arbeitenden rumänischen Pflegerin im Heimatland verblieben ist, dann wurde die Familienbeihilfe auf weniger als die Hälfte gekürzt – mit dem „Argument“, in Rumänien brauche man ja nicht so viel Geld für den Lebensunterhalt.

Diese schändliche Vorgehensweise, die in ihrer inländischen PR-Wirkung an Ausländerfeindlichkeit und asozialen Chauvinismus gerichtet war, wurde schon damals heftig kritisiert: Einerseits wurden damit v.a. osteuropäische Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich diskriminiert und unter Druck gesetzt, da sie erhebliche Einbußen erlitten; und andererseits muss natürlich jedes Kind einer in Österreich beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers gleich viel „wert“ sein, nämlich das volle Ausmaß der gesetzlich zustehenden staatlichen Transferleistung. Das sah auch die EU-Kommission so, weswegen sie Klage beim EuGH einbrachte.

Das Gericht in Luxemburg entschied nun, dass diese Kürzungen gesetzwidrig sind und gegen Unionsrecht verstoßen. Es handelt sich um eine illegale Schlechterstellung aufgrund der Staatsangehörigkeit sowie um ein Zuwiderhandeln gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Diese Klarstellung durch den EuGH kann man nur begrüßen, denn mit dem nunmehrigen Urteil wird ein klares Unrecht und eine widerliche Ungerechtigkeit abgeschafft. ÖVP und FPÖ haben nicht nur bei ohnedies sozial Benachteiligten „gespart“, sondern auch noch eine tendenziell rassistische Herangehensweise umgesetzt, nach der Kinder in Rumänien oder in der Slowakei ohnedies Armut gewohnt wären und daher nicht die volle österreichische Familienbeihilfe benötigen würden.

Nachdem die Regelung nun einige Jahre Gültigkeit hatte, wird es zu Nachzahlungen im Gesamtausmaß von hunderten Millionen Euro kommen. Dieses Geld werden die betroffenen Familien gewiss gut gebrauchen können. Und gleichzeitig ist mit dem EuGH-Urteil abermals unterstrichen, dass die ÖVP eine familien‑, arbeiter- und ausländerfeindliche sowie offenbar „antieuropäische“ Partei ist, deren „christlich-soziale“ Ansprüche in ferner Vergangenheit begraben liegen.

Quelle: ORF

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