HomePolitikLienzer Bürgermeisterin erschlich sich attraktiven Grund

Lienzer Bürgermeisterin erschlich sich attraktiven Grund

Unter Nutzung des Stadtamtes hat sich die Lienzer Bürgermeisterin Elisabeth Blanik (SPÖ) einen attraktiven Grund zu einem günstigen Preis gesichert. 

Lienz/Tirol. Wie wir berichteten, hat die Bürgermeisterin von Lienz, Elisabeth Blanik (SPÖ), sich fast 4.000 m2 vormals landwirtschaftlich genutzten Grund neben dem rechten Drau-Ufer in Lienz gesichert. Nun sind mehr Details über die Vorgänge ans Tageslicht gekommen die zeigen, dass sie mit ihrem vorgehen ihr Amt eher nicht uneigennützig und unparteiisch ausübt, wie sie als gewählte Vertreterin eigentlich sollte. 

Alles still und heimlich, unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen

Der begehrte Grund, den die Bürgermeisterin zu einem Schnäppchenpreis erwarb, wechselte im Februar 2020 aufgrund eines Todesfalls die eingetragene Eigentümerin. Kurz darauf erkundigte sich die Bürgermeisterin, wie hoch oder niedrig der Wert der Objekte des Interesses sei. Dies tat sie Berichten zufolge, indem die Privatperson Elisabeth Blanik das ihr zugeordnete Stadtamt ganz offiziell bei der Agrar Lienz anfragen ließ, „wie der Grundstückspreis nach dem Vergleichswertverfahren einzuschätzen ist“. Diese Entschätzung teilt Agrar Lienz dem Stadtamt mit, in Unkenntnis, für wen diese Information eigentlich eingeholt wurde. Es wurde der Verkehrswert von 16,00 €/m² ermittelt. „Blanik nutzte demnach ihre politische Funktion, in die sie gewählt wurde, aus, um sich privat einen Vorteil zu verschaffen.“ so die Enthüllungsplattform dietiwag​.org. All dies geschah still und heimlich, ohne Information an den Gemeinderat oder die städtischen Verwaltungsorgane, die sie ja nun sogar nutzte, um zu bekommen, was sie wollte. Es heißt, dass der Träger oder die Trägerin eines öffentlichen Amtes qua Recht wegen der besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm oder ihr übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet sind. Ihm oder ihr obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht.

Die Bürgermeisterin hat zusätzlich zu den beiden landwirtschaftlichen Parzellen, die sie heimlich erwerben wollte, noch die angrenzenden Baugrundstücke erworben, was ihre Ziele und Absichten als Architektin – wahrscheinlich gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, einem Immobilienentwickler – nochmals untermauert. Alles unter Nutzung der ihr als Bürgermeisterin zur Verfügung stehenden Ressourcen. 

Quelle: Dietiwag​.org/Zeitung der Arbeit

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN