Die Regierung aus ÖVP und Grünen plant weiteren Umbau der Universitäten zu Ausbildungszentren für das Kapital. Die Industriellenvereinigung lobt den Regierungskurs.
Wien. Die Bundesregierung verschärft ihre Angriffe auf das Hochschulwesen und greift damit das Recht auf freie Bildung an. Kaum wurde die Novellierung des Universitätsgesetzes beschlossen, die neben neuen ECTS-Hürden auch Verschlechterungen für das wissenschaftliche Personal bereithält, folgt schon die nächste UG-Novelle. Dieses Mal soll es darum gehen, sogenannte „Weiterbildungsstudien“ anzubieten. Universitäten und Fachhochschulen bieten schon jetzt sogenannte Lehrgänge an, jetzt sollen diese Lehrgänge aber systematisch auf eine höhere Stufe gehoben werden, wofür eigene Titel geschaffen wurden: der Bachelor bzw. Master of Continuing Education (BCE/MCE) und der Bachelor bzw. Master Professional (BAP/MAP), welcher international nirgends existiert.
Ausbildungszentren für die Wirtschaft, soziale Selektion für die Studierenden
Die staatliche Umstrukturierung der außerordentlichen Lehrgänge hin zu gleichwertigen Studiengängen hat aber einen doppelten Boden: Es geht um wesentlich mehr als, „Transparenz“ zu schaffen, noch handelt es sich um einen Alleingang Österreichs im EU-Rahmen, wie linksliberale politische Kräfte gerne monieren. Viel mehr wird nun die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass „außeruniversitäre Rechtsträger“ gemeinsam mit den Rektoraten Verträge aushandeln dürfen, die direkt das Curriculum tangieren. So etwa dürfen Hochschulen nur dann einen Bachelor bzw. Master Professional anbieten, wenn diese in Kooperation mit eben jenen „außeruniversitären Rechtsträgern“ erfolgt. Derweil hat das Ministerium noch keine erschöpfende Definition für den Begriff „außeruniversitäre Rechtsträger“ geliefert, Firmen werden aber explizit nicht ausgeschlossen. Auch Kammern, wie die Wirtschaftskammer oder Rechtsanwaltskammern könnten darunter fallen.
Bildungsminister Faßmann kündigte zudem an, dass die Weiterbildungsstudien von den ECTS-Hürden und anderen Verschärfungen der UG-Novelle ausgenommen seien. Diese Ungleichbehandlung sei laut Ministerium aber rechtens, da ja die Weiterbildungsstudien hohe Gebühren nach sich ziehen und die Teilnehmenden an eine bereits vorhandene Ausbildung anknüpfen, wohingegen das Bachelorstudium nur die erste universitäre „Erstausbildung“ sei. Die Tendenz, Hochschulen zu Ausbildungszentren im Dienste der Konzerne umzuwandeln bestätigt sich allein an der Rhetorik.
Industriellenvereinigung lobt Regierungskurs
Die Industriellenvereinigung (IV) freut sich über die Möglichkeiten, gemeinsame Curricula zwischen Wirtschaft und Hochschulen auszuarbeiten. Endlich, müsste man sagen. Denn die von der EU seit der Bologna-Reform geförderte Bildungspolitik, „Synergien“ zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, zwischen Studierenden und den Unternehmern zu schaffen, entfaltet sich auch mit dieser Reform.
Quelle: Der Standard/Der Standard