Wien. Ein 18-Jähriger wurde wegen Doppelmordes an zwei obdachlosen Männern, versuchten Mordes an einer wohnungslosen Frau und schwerer Körperverletzung seiner Mutter zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung des Täters die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Sommer 2023 tötete der damals 16-jährige Angeklagte zwei schlafende Obdachlose mit einem Messer und verletzte eine unterstandslose Frau schwer. Wir berichteten über die Gewalttaten. Die Opfer waren gezielt ausgewählt worden, da sie wehrlos schliefen. Der Täter agierte mit akribischer Planung: Er maskierte sich, setzte sein Handy auf Flugmodus und bereitete seine Taten „ritualhaft“ vor, wie Gerichtspsychiater betonten.
Nach der ersten Tat verspürte der Jugendliche „Erfüllung“, während er sich nach der dritten Tat zunehmend schlecht fühlte. Seine Freundin habe ihn schließlich davon abgehalten, weitere Taten zu begehen. Im Dezember 2023 stellte sich der Täter freiwillig der Polizei und gestand die Verbrechen.
Laut psychiatrischen Gutachten litt der Täter seit seiner Kindheit unter schweren psychischen Belastungen, darunter eine posttraumatische Belastungsstörung und emotionale Vernachlässigung. Der Gedanke, andere zu verletzen, sei ihm schon früh gekommen. Die Staatsanwältin schilderte, dass er „Mordfantasien“ entwickelt habe, die ihn mit einem Gefühl von „Erregung“ erfüllten.
In den Monaten vor den Morden sei der junge Mann in eine „Art Blutrausch“ verfallen, wie er selbst angab. Nach eigenen Aussagen suchte er eine Form von Kontrolle über das Leben und Sterben seiner Opfer, während er gleichzeitig mit innerer Wut und Unruhe kämpfte.
Das Gericht berücksichtigte die geständige Haltung des Angeklagten und die schwierigen familiären Umstände als mildernde Faktoren. Er erhielt jedoch eine hohe Haftstrafe, da er aus „besonders verwerflichen Beweggründen“ handelte und die Wehrlosigkeit seiner Opfer gezielt ausnutzte.
Psychiater und Sachverständige betonten die immense Gefahr, die von dem jungen Mann ausgehe, sollten keine umfassenden therapeutischen Maßnahmen erfolgen. Der Angeklagte habe „ritualhafte“ Tötungen begangen und sei ohne Therapie ein Risiko für die Gesellschaft. Mit seiner Haftentlassung ist erst zu rechnen, wenn die Therapie erfolgreich abgeschlossen ist und keine Gefahr mehr von ihm ausgehe.
Quelle: ORF