Innsbruck/Bregenz. Die Finanzpolizei nahm im September 2025 die Almhüttenbetriebe in Tirol und Vorarlberg unter die Lupe. Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie steuerliche Pflichten. In insgesamt 32 Betrieben wurden 128 Beschäftigte kontrolliert.
Zusammengefasst haben die Kontrollen Missstände in Hülle und Fülle zutage gefördert: In 41 Fällen wurden Gesetzesverstöße festgestellt und bei den Bezirkshauptmannschaften angezeigt. Als besonders gravierend bezeichnet die Finanzpolizei die hohe Zahl von in den Almhütten beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 25 Fällen entsprach die Anmeldung nicht den Tatsachen bzw. gesetzlichen Vorgaben. Damit war jede/r fünfte Beschäftigte nicht ordnungsgemäß registriert. In 14 Betrieben gab es überhaupt keine Arbeitszeitaufzeichnungen, in der Hälfte der kontrollierten Betrieben waren die Aufzeichnungen nicht korrekt.
Neben diesen Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wurden auch jeweils eine Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie wegen unbefugter Gewerbeausübung erstattet. Auch aus steuerlicher Sicht wurden Missstände festgestellt: Drei Almhütten stellten keine Belege aus. In einem Fall war überhaupt keine Registrierkasse vorhanden. Zudem erregte ein hochpreisiger PKW eines Hüttenwirtes mit ausländischem Kennzeichen die Aufmerksamkeit der Finanzpolizei. Die Folge: Vorschreibungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) und zur Kraftfahrzeugsteuer.
Quelle: OTS

















































































