Laudamotion erhält vor Gericht abermals eine Abfuhr. Diesmal samt Ernte einer Geldstrafe von 21.800 Euro.
Wien. Vor einem Jahr wurde vom Bordpersonal des Billigflugunternehmens Laudamotion erstmals ein Betriebsrat gewählt. Der Führung des Ryanair-Tochterunternehmens war das aber ein Dorn im Auge, und so entschied sie sich, die nach geltendem kollektivem Arbeitsrecht gewählte Betriebsratsvorsitzende einfach nicht anzuerkennen und die Wahl für nichtig zu erklären – auf dass über den Wolken die kapitalistische Freiheit grenzenlos bleibe. Zudem wurde die Betriebsrätin trotz Kündigungsschutz gemäß Arbeitsverfassungsgesetz gekündigt.
Bereits vorige Woche wurde diese Vorgangsweise vom Landesgericht Korneuburg zurückgewiesen und die Betriebsratswahl nachträglich anerkannt. In den Chefetagen kann man wohl dennoch feiern: Man hat es zwar gegen geltendes Recht, aber unter Ausnutzung des bürgerlichen Rechtssystems und ihrer Rechtsprechungsverfahren geschafft, die Arbeitnehmervertretung ein Jahr lang in ihrer Tätigkeit massiv zu beeinträchtigen.
Teil dieses Klassenkampfes von oben war, dass die Betriebsratsvorsitzende am 11. September dieses Jahres vom Firmengelände verwiesen wurde, als sie KollegInnen unterstützen wollte, die vom Unternehmen kein Dienstzeugnis erhalten hatten. Auch das geschah gegen geltendes Recht, denn zur Grundvoraussetzung betriebsrätlicher Tätigkeit gehört immer noch, dass diese direkt bei den KollegInnen vor Ort geschehen darf.
Dieser Platzverweis wurde nun vom Bezirksgericht Schwechat ebenfalls zurückgewiesen und mit einer Strafzahlung von 21.800 Euro belegt. Eine Zahl, die für jede Arbeiterin und jeden Arbeiter hoch erscheint. Für die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas hingegen, zu der Laudamotion gehört, ist so eine Schikane gegen die Interessen der Arbeiterklasse schon mal leistbar.
Quelle: Der Standard