Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass Wanderarbeiter aus Nepal und Bangladesch Dyson in London wegen Zwangsarbeit verklagen dürfen, nachdem zuvor argumentiert wurde, die Klage müsse in Malaysia eingereicht werden. Die Kläger werfen Dyson vor, für Missstände wie Gewalt und Lohnkürzungen in einer malaysischen Zulieferfabrik mitverantwortlich zu sein, während das Unternehmen die Vorwürfe bestreitet und rechtliche Schritte prüft.
London/ Kuala Lumpur. Am vergangenen Freitag entschied ein Berufungsgericht, dass 24 Wanderarbeiter, die behaupten, in einer malaysischen Fabrik bei der Herstellung von Teilen für den britischen Staubsaugerhersteller Dyson Zwangsarbeit verrichtet zu haben, das Unternehmen in London verklagen können.
Die 24 Arbeiter aus Nepal und Bangladesch, von denen einer verstorben ist und dessen Nachlass die Klage eingereicht hat, verklagten Dyson Technology Ltd, Dyson Ltd und eine malaysische Tochtergesellschaft im Jahr 2022. Die Kläger waren für das malaysische Unternehmen ATA Industrial oder dessen Schwesterunternehmen tätig und stellten Komponenten für Dyson-Produkte her. Dyson, dessen malaysische Tochtergesellschaft den Vertrag mit ATA im Jahr 2021 gekündigt hat, bestreitet wiederum die Vorwürfe der Kläger und argumentiert, dass eine Klage in Malaysia und nicht in Großbritannien eingereicht werden sollte.
Gewalt und willkürliche Lohnkürzungen
Ihre Anwälte behaupten, dass den Arbeitern unrechtmäßig Geld vom Lohn abgezogen wurde und dass sie manchmal geschlagen wurden, weil sie die strengen Zielvorgaben nicht erfüllten. In einer Klage vor dem Londoner High Court wird behauptet, dass die Dyson-Unternehmen letztlich dafür verantwortlich sind. Letztes Jahr wies das Oberste Gericht den Fall ab und entschied, dass die Arbeiter in Malaysia klagen können.
Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und erklärte in einem schriftlichen Urteil, dass London „eindeutig und klar das geeignete Forum“ für die Anhörung der Fälle sei.
„Dies war eine verfahrensrechtliche Anhörung, bei der es darum ging, wo der Hauptfall letztendlich verhandelt werden sollte“, sagte ein Sprecher von Dyson.
„Der High Court hatte letztes Jahr mit seiner sorgfältig abgewogenen Entscheidung Recht, dass der Fall in Malaysia verhandelt werden sollte, und wir sind mit der heutigen Berufungsentscheidung nicht einverstanden“, fügte der Sprecher hinzu und erklärte, dass Dyson seine rechtlichen Möglichkeiten prüfe.
Der Konzern beschäftigt in Großbritannien rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unter anderem in seinem Forschungs- und Entwicklungszentrum im westenglischen Malmesbury. Im Juli machte Dyson aufhorchen, als das Unternehmen angekündigte, rund 1.000 Stellen abzubauen.
Quelle: Reuters