Urfahr-Umgebung. Am Landesgericht Wels wurde ein 43-jähriger Mann zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt, nachdem er im Herbst des vergangenen Jahres am Badesee in Feldkirchen an der Donau heimlich Videoaufnahmen auf einer Damentoilette gemacht hatte. Das Urteil blieb unterhalb des möglichen Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – und spiegelt damit eine alte Realität wider: Sexualisierte Übergriffe und voyeuristische Straftaten werden in der österreichischen Justiz nach wie vor milder beurteilt als Eigentumsdelikte.
Der Mann war vom Reinigungspersonal ertappt worden, als er versuchte, versteckte Kameras in den Umkleidekabinen zu entfernen. Die Ermittlungen förderten nicht nur unbefugte Aufnahmen zutage, sondern auch eine große Menge kinderpornografischen Materials, das der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen hatte. Dennoch blieb die Konsequenz vergleichsweise gering: Zwei Jahre bedingt, Bewährungshilfe und die Weisung, seine Psychotherapie fortzusetzen. Eine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt lehnte das Gericht ab.
Der Fall war im November 2024 bekannt geworden. Bei der Auswertung der sichergestellten Geräte stießen die Ermittlungsbehörden auf zahlreiche Aufnahmen sowie auf weiteres belastendes Material am Computer des 43-Jährigen. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig wegen unbefugter Bildaufnahmen und Besitzes von Kinderpornografie. Neben der bedingten Haftstrafe wurde dem Mann auferlegt, seine laufende Psychotherapie fortzusetzen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann in eine forensisch-therapeutische Anstalt einzuweisen, wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dass die Justiz hier auf „Resozialisierung“ setzt, mag formal juristisch vertretbar sein – gesellschaftlich wirft es Fragen auf. Denn während Menschen für Bagatellen regelmäßig im Gefängnis landen, wird sexualisierte Gewalt häufig mit Samthandschuhen behandelt.
Das Strafrecht schützt in Österreich konsequent Eigentum – und nur selektiv die körperliche und seelische Integrität von Frauen, Kindern und Arbeitenden. Ein System, das Gewalt individualisiert und nicht als Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse begreift, wird auch weiterhin Täter schützen, statt Strukturen zu verändern.
Quelle: ORF