Wien. Die Rektorin der Wirtschaftsuniversität Wien, Edeltraud Hanappi-Egger erklärte in einem Interview mit der Zeitung „Der Standard“, dass die 2G-Regelung für Studenten- und Belegschaft die logische Konsequenz aus der allgemeinen Impfpflicht sei, die Anfang Februar in Kraft tritt. Im Vorfeld hatten sich mehrere Universitätsleitungen angeschickt, verpflichtende 2G-Regelungen an den Hochschulen zu fordern. Darunter Uni Klagenfurt-Rektor Vitouch sowie die Universität Salzburg, welcher noch vor dem Beginn des Wintersemesters selbiges forderten. Die Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten sowie die österreichische Universitätenkonferenz (uniko) forderten noch vor Einführung der Impfpflicht ebenso 2G-Regelungen als Sicherheitsmaßnahme. Sogar die Österreichische Hochschülerschaft, hier allen voran die Vorsitzende der GRAS (ÖH-Fraktion der Grünen), meint, es führe kein Weg an einer 2G-Pflicht vorbei.
„Beurlaubungen“ und dienstrechtliche Konsequenzen
Ausgenommen vom 2G-Nachweis sind alle diejenigen, die gemäß den bundesweiten Bestimmungen eine Befreiung von der Impfpflicht nachweisen können. Abseits davon aber werden Studierenden, welche „ nicht ihrer Impfplicht nachgekommen sind“, so die WU-Rektorin, weder das WU-Gelände betreten noch Prüfungen ablegen können. Der Universitätsbetrieb werde ab 1. März auf Präsenz umgestellt werden, Online-Formate werden als Kompensation nicht angeboten kommen. Als Lösung präsentiert Hanappi-Egger die Möglichkeit, einer phasenweisen Beurlaubung vom Studium. Damit würden Betroffene auch keine Ansprüche an Stipendien verlieren. Klar ist, dass dies aber keine langfristige Lösung sein kann.
Der Schwenk hin zu 2G gilt aber auch für das gesamte Personal. Hier stellen sich allerdings mehrere Fragen, denn dies würde bedeuten, dass ungeachtet aller Dienstverträge und rechtlicher Bestimmungen Personen gekündigt werden könnten. Erste dienstrechtliche Konsequenzen könnten darin bestehen, dass die Gehaltszahlungen eingestellt werden, erklärte Hanappi-Egger im Interview. Zudem sei sowieso die „Selbstverantwortung“ der WU-Angehörigen sehr hoch und die Infektionszahlen unter diesen sehr niedrig, weshalb eine Impfpflicht auf breiten Konsens stieße. Ungeachtet der subjektiven Zustimmung zu solchen Maßnahmen erscheint fraglich, ob niedrige Fallzahlen unter der Belegschaft und den Studierenden tatsächlich in irgendeinem Zusammenhang mit der Wirtschaftsuniversität stehen, nicht zuletzt, da an der WU aktuell 2,5G+ und Maskenpflicht herrscht und teilweise der Betrieb durch den Lockdown stark eingeschränkt wurde.
Implizit bestätigte die WU-Rektorin, dass mit dem Ende des aktuellen Semesters und dem Inkrafttreten der neuen Regelungen auch die Maskenpflicht endet. Dabei ist aber eine generelle Maskenpflicht ein evidenzbasiertes, wirksames Mittel, vor allem für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Die Omikron-Welle führt gerade vor, wie die einseitige Fokussierung auf 2G-Regelungen – nach einem mehr als einjährigen Ausbleiben und Versagen der nationalen Impfkampagne – und dem Abbau sinnvoller Gesundheitsschutzmaßnahmen eben keine Bekämpfung der Pandemie darstellt. Letztlich drücken diese restriktiveren Maßnahme die „Flucht nach vorne“-Politik der Bundesregierung, der Unileitungen und der ÖH aus, welche implizit wieder ein Ende der Pandemie ausrufen, ohne nachhaltige Lösungen anzubieten. Wiederum werden diese Maßnahmen zur Stärkung der Querdenker und anderer irrationaler Gruppen führen.
Quelle: Standard