Linz. In Oberösterreich ist die Zahl der Sanktionen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) im Jahr 2023 stark gestiegen. Laut Angaben der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich wurden rund 28.200 Sanktionsbescheide ausgestellt – ein Anstieg von nahezu 50 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019. Damit liegt Oberösterreich bundesweit an der Spitze. Die AK kritisiert diese Entwicklung scharf und fordert ein Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik.
Sanktionen auf Rekordniveau
Die aktuelle Sanktionsquote in Oberösterreich beträgt 21,4 Prozent aller Arbeitslosenzugänge – deutlich mehr als die 15 Prozent im Jahr 2019. Besonders auffällig sind die regionalen Unterschiede: So liegt die Gesamtquote in Wels bei über 30 Prozent, bei Versäumnissen von Kontrollmeldungen sogar bei rund 15 Prozent. Das ist fast doppelt so hoch wie der oberösterreichische Durchschnitt von 7,6 Prozent. In Linz wiederum ist die Sanktionsquote wegen vermeintlicher Arbeitsunwilligkeit mit 5,5 Prozent über dem Landesschnitt von 3,4 Prozent.
Steigende Arbeitslosigkeit trotz hoher Sanktionen
Trotz der überdurchschnittlich hohen Zahl an Sanktionen weist Oberösterreich eine steigende Arbeitslosigkeit auf. Ende Mai 2024 betrug der Anstieg 19,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – der höchste Wert unter allen Bundesländern. Besonders stark betroffen sind junge Menschen: Bei den unter 25-Jährigen stieg die Arbeitslosigkeit um 42,2 Prozent.
Die AK Oberösterreich sieht hierin ein klares Zeichen, dass Sanktionen kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind. Präsident Andreas Stangl betont, dass Sanktionen keine Arbeitsplätze schaffen und auch nicht zur Verbesserung der Qualifikation von Arbeitsuchenden beitragen würden. Vielmehr verschärften sie die ohnehin angespannte finanzielle Situation vieler Betroffener und erzeugten zusätzliche Existenzängste.
Sanktionen mit erheblichen Folgen
Ein Sanktionsbescheid kann dazu führen, dass Betroffene bis zu acht Wochen keine Leistungen vom AMS erhalten – etwa bei als Arbeitsunwilligkeit eingestuften Verweigerungen von Stellenangeboten. Die Situation wird zusätzlich erschwert durch eine Gesetzesänderung, die Mehrfachsanktionen während laufender Sperrfristen erlaubt. Diese Regelung verlängert mögliche Bezugssperren erheblich und verschlechtert die finanzielle Lage der Betroffenen weiter.
Die AK Oberösterreich verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Erfahrungen bei rechtlichen Einsprüchen gegen Sanktionsbescheide. Etwa 60 Prozent der von der AK unterstützten Einsprüche seien erfolgreich – ein Hinweis darauf, dass viele Bescheide rechtlich angreifbar sind.
„Es geht nicht darum, Arbeitslose zu bestrafen, sondern ihnen Perspektiven zu bieten“, so AK-Präsident Stangl. Eine wirksame Arbeitsmarktpolitik müsse darauf abzielen, Menschen in nachhaltige und faire Beschäftigung zu bringen – nicht sie durch Sanktionen zusätzlich zu belasten.
Quelle: Arbeiterkammer OÖ