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Lebensmittel in Österreich teurer als in Deutschland

Österreich/Deutschland. Der Online-Preismonitor Österreich-Deutschland der Arbeiterkammer führte erschreckende Befunde zutage. Es ist kein Geheimnis, das viele Produkte des täglichen Bedarfs in Österreich teurer sind als in den angrenzenden Nachbarländern und hier auch im Verhältnis zu Deutschland. Entsprechend ist das Einkommen in Österreich auch höher. Das durchschnittliche Äquivalenzgesamtnettoeinkommen betrug 2019 in Österreich 27.804 € während es in Deutschland bei 25.882 € lag, also um 1.922 € höher. Dies sind pro Monat etwa 160 € und eine Einkommensdifferenz von 7,4 Prozent. 

Nun ergab der Warenkorbvergleich in dem 47 idente Marken-Lebensmitteln verglichen wurden, dass der Einkauf bei den österreichischen Onlineshops von Billa und Interspar um 15,8 Prozent inklusive Mehrwertsteuer teurer war als der Warenkorb bei den deutschen Onlineshops von Edeka, Rewe, Real und Kaufland. Einzelne idente Produkte waren laut Preismonitor in Österreich sogar um bis zu 106 Prozent teurer als in Deutschland. Dies zeigt, dass in der Geldtasche am Ende im Schnitt weniger über bleibt, trotz höherem Einkommen im Schnitt pro Erwachsenem. Bei den aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen und ausbleibenden Reallohnsteigerungen wird sich diese Situation der Lohnabhängigen in Österreich in Zukunft wohl weiter verschärfen.

Quelle: Arbeiterkammer / WKO

Wissenschafter fordern Lösungen

Die Situation der Beschäftigten in der Wissenschaft findet gesellschaftlich wenig Beachtung. Diese hat sich in den letzten Jahren unter den Vorzeichen der unternehmerischen Hochschule verschlechtert und die Situation verschärft sich durch Corona weiter. Ein offener Brief macht nun dem Unmut Luft.

Die Vorgeschichte

Österreich. Die Corona-Epidemie betrifft die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche in unterschiedlicher Form. Während der öffentliche Dienst allgemein als sicher wahrgenommen wird und die Perspektive auf Universitäten in der Regel so ist, dass man denkt, dort herrscht keine Konkurrenz und kein Stress, sieht die Realität für die Mehrheit der dort Beschäftigten anders aus. Mit der Reform des Universitätsgesetzes hat Österreich zu Beginn der 2000er Jahre eines der unsichersten Beschäftigungssysteme in der Wissenschaft in ganz Europa eingeführt. Befristungen in unterschiedlicher Länge – von einem Monat bis maximal vier bis sechs Jahren – sind normal und folgen auch vielfach aufeinander. Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt, dann greift die sogenannte Kettenvertragsregelungen und die Wissenschafterinnen und Wissenschafter müssen die Institution wechseln, sofern es nicht doch die von vielen sehnlichst erhoffte Entfristung gibt. Das ist jedoch nur in den allerseltensten Fällen möglich und ihre (Nicht-)Erteilung nicht immer sachlich begründet.

Dies setzt Nachwuchswissenschafterinnen und –wissenschafter massiv unter Druck. In der Fachliteratur wird davon gesprochen, dass sie ständigen Bewährungsproben ausgesetzt sind. Eine davon ist es, mit der Unsicherheit umgehen zu können. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass Hochschulen sicherlich nicht der Platz sind, wo man reich wird. Vollzeitstellen gibt es an den meisten Lehr- und Foschungsstätten ohnehin erst ab dem Doktorat, aber All-in-Verträge und keine Möglichkeit zum Überstundenabbau sind üblich. Dies führt zu einem massiven Verschleiß bei den Nachwuchswissenschafterinnen und –wissenschaftern. Um dieses System, in dem das Herr-Knecht-Verhältnis stark ausgeprägt ist, zu ertragen, braucht man eine große innere Motivation und vielleicht auch ein wenig Masochismus. So viel als Vorbemerkung zur aktuellen Situation von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, nicht nur an Hochschulen, sondern mindestens genauso prekär auch in der Drittmittelforschung.

Corona verschärft die Situation

Die aktuellen Epidemieschutzmaßnahmen verschlechtern diese Lage weiter. Universitätsangestellte müssen unter massivem Mehraufwand die Lehre und Betreuung von Studierenden auf online-Kanäle umstellen, ohne dass dieser Mehraufwand anerkannt oder vergütet würde. Gleichzeitig lagen viele Forschungen auf Eis, da die Universitäten auch für die Beschäftigten geschlossen waren und somit Labore nicht genutzt werden konnten, Bibliotheken nicht verfügbar waren und nach wie vor nur eingeschränkt verfügbar sind. In den weit verbreiteten befristeten Beschäftigungsverhältnissen kann dies ein Problem darstellen, da die notwendigen Qualifizierungsarbeiten für eine darauffolgende Anstellung vielfach verzögert werden und Projektzeitpläne nicht eingehalten werden können. Die Nachwuchswissenschafterinnen und –wissenschafter haben sich deswegen mit einem offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt, da ihre Situation, ähnlich wie die der Studierenden, bisweilen wenig Beachtung findet. 

Offener Brief macht Unmut Luft

In diesem offenen Brief wird festgehalten: „Neben dem eingeschränkten Zugang zu Forschungsinfrastruktur sind oftmals ungeeignete oder fehlende Arbeitsplätze im Homeoffice, psychische Belastung durch Isolation und die generelle Ungewissheit der nächsten Wochen und Monate nur ein paar der mannigfaltigen Herausforderungen. Jene von uns mit Betreuungspflichten, insbesondere Alleinerziehende, stellt diese Zeit dabei vor besondere Schwierigkeiten, wie eine Vielzahl an wissenschaftlichen und journalistischen Artikeln in den letzten Wochen gezeigt hat.

Des Weiteren ist es illusorisch zu denken, unsere Forschungsprojekte und Dissertationen könnten reibungslos fortgesetzt werden. Produktivitätseinbußen gehen dabei erwiesenermaßen vor allem auf Kosten von Wissenschaftlerinnen, wie beispielsweise erste Zahlen zu Artikeleinreichungen gezeigt haben.“

„Um den erfolgreichen Abschluss unserer Qualifizierungsarbeiten zu ermöglichen und unseren zentralen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Umgestaltung des Lehrbetriebs in Zeiten der Corona-Krise anzuerkennen, fordern wir daher, dass gemeinsam mit den Betroffenen, egal ob diese im Rahmen eines Drittmittelprojekts oder des Globalbudgets angestellt sind, angemessene Lösungen entwickelt werden und sich diese in einem Maßnahmenkatalog widerspiegeln.“

Es werden bspw. Forderungen nach Verlängerung von befristeten Stellen entsprechend der Situation aufgestellt, eine Vergütung des Mehraufwands für alle Lehrenden durch die Aussetzung der vorlesungsfreien Zeit im Sommer gefordert. Außerdem eine unbürokratische, schnelle und rückwirkende Genehmigung von Sonderurlaub bei Betreuungspflichten für die gesamte Dauer der Schließung von Kindergärten und Schulen – denn Pflegearbeit dürfe nicht über unbezahlten oder regulären Urlaub geregelt werden, ebenso wie eine an den Notbetrieb angepasste betriebliche Gesundheitsförderung (z.B. psychosoziale Betreuung, die über arbeitspsychologische Beratungen hinaus gehen), um nur ein paar Punkte zu nennen. Unterschrieben wurde dieser Offene Brief (Stand 28. Mai 2020) von insgesamt 1.186 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern.

Individuallösungen?

Die Universitäten scheinen aktuell jedoch Individuallösungen vorzuziehen, statt einer Lösung, die für alle Betroffenen gilt, wie etwa ein neutrales Semester für Lehrende, Forschende und Studierende. Dies ist natürlich in der Logik des Kapitalismus einfacher, da die Vereinzelung Widerstand erschwert. Die Situation wirkt dann schicksalshaft oder ungerecht, aber der systematische und kollektive Charakter deutlich wird nicht deutlich und man wird somit eher ohn- als handlungsmächtig.

Lohnabschlüsse unter der Inflationsrate in der Elektro- und Glashüttenindustrie

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Eine Gewerkschaft, die den Kolleginnen und Kollegen zweier Branchen mit dem Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen Reallohnverluste beschert, und in anderen Branchen Abschlüsse in dieser Höhe als unzumutbar bezeichnet, arbeitet hart an der eigenen Unglaubwürdigkeit.

Wien. Die Gewerkschaft PRO-GE, die für eine Vielzahl von Branchen zuständig ist, hat in der Chemischen Industrie Protestaktionen gestartet, wie wir bereits berichteten. Die Kollektivvertragsverhandlungen sind unterbrochen, nachdem von den Unternehmervertretern zuletzt ein „Angebot“ über eine Erhöhung der Ist- und Reallöhne und Gehälter um 1,45 Prozent angeboten wurde. Das Verhandlungsteam der PRO-GE lehnte das Angebot ab, weil es einen „realen Einkommensverlust“ bedeuten würde.

Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein „Angebot“ der Papierindustriellen, das eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1,6 Prozent vorgesehen hätte. Auch 1,6 Prozent würden noch einen Kaufkraftverlust bei den Löhnen und Gehältern bedeuten.

Während in diesen beiden Branchen also die unzureichenden Angebote der Unternehmerseite (vorerst) nicht akzeptiert werden, hat dieselbe Gewerkschaft PRO-GE in zwei anderen Branchen Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen, die genau diesen Reallohnverlust bedeuten. 

In der Elektro- und Elektronikindustrie wurde ein Abschluss über 1,6 Prozent getätigt, den man sich seitens der Gewerkschaftsführung durch die Auszahlung einer einmaligen „Corona-Prämie“ von 150 Euro schönredet, und die erst bis Ende September ausbezahlt wird. Die Verhandlungen in der Glashüttenindustrie wurden gar nur mit 1,4 Prozent Lohnerhöhung beendet, hier versucht die Gewerkschaft PRO-GE das katastrophale Ergebnis dadurch zu beschönigen, dass künftig der 24. und der 31. Dezember arbeitsfrei sind.

Die Erhöhungen der Löhne und Gehälter sollen immer das abgelaufene Jahr abbilden. Da war die durchschnittliche Inflationsrate in etwa bei 1,5 bis 1,6 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen der Elektro‑, der Elektronik‑, und der Glashüttenindustrie haben also real niedrigere Löhne als zuvor. Dass sie von der Produktivitätssteigerung gar nichts haben, und die Unternehmer dadurch weitere Zusatzgewinne einstreifen konnten, ist eine weitere Tatsache. 

Für viele Kolleginnen und Kollegen stellt sich die Frage, was das für eine Interessenvertretung ist, die ihnen bei den Kollektivvertragsverhandlungen so in den Rücken fällt? Und wie glaubwürdig ist eine Gewerkschaft, die in den einen Branchen zu den schlechten Bedingungen abschliesst, die sie in anderen als unzumutbar bezeichnet?

Quelle: PRO-GE

Corona ist kein Generationen- sondern ein Klassenkonflikt

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Es häufen sich Überschriften, die Corona nun zu einem Generationenkonflikt stilisieren wollen. Dies ist eine verdrehte Perspektive, die den wahren Charakter der aktuellen Krisenerscheinungen zu verschleiern drohen und zwar auf zwei Ebenen.

Die Corona-Pandemie führt nach aktuellen Befunden offenkundig zu einer Übersterblichkeit die statistisch gesehen bei den über 70 jährigen und bei Menschen mit Vorerkrankungen gehäuft auftritt. Die Wahrscheinlichkeit und Summe von Vorerkrankungen steigt ebenfalls mit zunehmendem Alter. Während bei jüngeren Menschen ein schwerer Verlauf der Erkrankung unwahrscheinlicher ist. Gleichzeitig hat die Corona-Pandemie wie ein Brandbeschleuniger für die aktuelle Wirtschaftskrise – die ohnehin prognostiziert war – gewirkt. Die Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor auf Rekordhöhe und viele Lohnabhängige sind auf Kurzarbeit, über 40 Prozent der Haushalte haben weniger Einkommen zur Verfügung und die Jugend ist von der Krise besonders hart getroffen.

Somit kann man den Trugschluss des Generationenkonfliktes aufmachen und mehrere Faktoren ignorieren – und zwar nicht nur den humanitären, dass der Schutz des Lebens nicht zu einem gesellschaftlichen Konfliktfeld hochstilisiert werden sollte.

Medizinische Perspektive

Aktuelle Studien attestieren einstimmig, dass die Folgen von einer Corona-Erkrankung, auch bei mildem Krankheitsverlauf nicht endgültig abschätzbar sind. Es handelt sich ja schließlich um ein neues, noch nicht erforschtes Virus anhand dessen man noch keine Langzeitstudien vornehmen konnte. Gleichzeitig deuten aber die bisherigen Befunde sehr stark darauf hin, dass eben auch ein milder Verlauf zu dauerhaften Lungenschädigungen führen können. Es gab ebenfalls Berichte, dass Kinder gehäuft nach einer Erkrankung an Corona folgend an einer sehr seltenen aber schweren Immunerkrankung litten. Somit besteht offenbar für alle Altersgruppen ein noch nicht abschätzbares Risiko, sofern man sich ansteckt. Das erste Argument des Generationenkonfliktes somit bereits erledigt. Weiter ist aber auch zu beachten, dass Krankheit und Gesundheit auch eine Klassenfrage sind. Tibor Zenker hielt zu Beginn der Epedemie in seinem Referat fest: „Die Arbeiterklasse wird dem kaputtgesparten Gesundheitssystem ausgesetzt, die Reichen leisten sich private Ärzte und Einrichtungen, teure Medikamente, Geräte und Sonderbehandlungen. Es ist keine plötzliche „Zwei-Klassen-Medizin“, vor der die reformistischen Parteien gerne warnen und die sie mit diesem oder jenem Parlamentsbeschluss zu verhindern gedenken, sondern es ist nun mal eine gesamte Klassengesellschaft, in der wir leben – und gegebenenfalls sterben sollen. Kranksein ist im Kapitalismus immer eine Klassenfrage. Sie muss daher auch vom Klassenstandpunkt aus betrachtet werden.“

Krise des Kapitalismus

Die aktuelle Wirtschaftskrise und deren Folgen kam früher und in manchen Bereichen auch schwerer als erwartet, aber nicht gänzlich unerwartet, wie auch die Partei der Arbeit immer wieder festhält. Krisen wohnen dem Kapitalismus inne und treten zyklisch auf. Diese Krisen zahlen im Kapitalismus die Lohnabhängigen mit ihren Steuergeldern, aber auch mit Eingriffen in ihre Rechte, Einbußen in Gehältern, mit Kurzarbeit oder eben mit ihrem Job. Gleichzeitig sichern sich die Konzernspitzen, das Monopolkapital seine Profite trotz Krise. Es handelt sich somit nicht um einen Generationenkonflikt, sondern vielmehr um einen Konflikt zwischen den Klassen, zwischen Kapital und Arbeit. Dieser tritt in Krisen immer sichtbarer ans Tageslicht und mit der Geschichte des Generationenkonfliktes versucht man uns nur davon abzulenken. Deswegen gilt die Losung, die die Partei der Arbeit zum 1. Mai aufgestellt hat, auch weiterhin: „Der Klassenkampf lässt sich jedoch nicht unter Quarantäne stellen. Eine Maske ist kein Maulkorb! Für eine kämpferische Arbeiterfront! Gegen Epidemieregime und Krisenkapitalismus! Sozialismus statt Barbarei!

Corona-Regeln für Sommerbergbahnen

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Kärnten. Der Bund hat zwar mittlerweile viele Bereiche des Tourismus geregelt, jedoch nach wie vor keine Vorgaben für die Seilbahnen geschaffen. Hier kommt nun ein Vorstoß aus Kärnten, in dem Vorschläge für verschiedene Lifttypen gemacht werden, da der Modus der Nutzung ja auch von der Größe der Anlagen, die zwischen zwei und fünfzehn Personen befördern, abhängt. Ein weiterer Faktor, den die Betreiber berücksichtigt haben, ist, ob die Transportierten aus einem oder verschiedenen Haushalten stammen. Die Kärntner Betreiber hoffen auf das Sommergeschäft und haben ihren Vorschlag an den Bund geschickt, in der Hoffnung, dass er ihnen so genehmigt wird. Ähnlich lief es mit den Richtlinien für den Bäder- und Seenbetrieb, auch hier kam die Initiative aus Kärnten. Der Sommerliftbetrieb sei insbesondere für die heimischen Touristen wichtig.

Quelle: ORF

Fall am Kepler Uniklinikum eröffnet tiefe Abgründe des medizinischen Verständnisses im Kapitalismus

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Oberösterreich/Linz. Wir berichteten bereits über den Fall im Kepler Universitätsklinikum (KUK), wo ein Oberarzt der Chirurgie dem Anschein nach einen 77-jährigen Patienten mit Aortariss seinem Schicksal überließ, um seinen lukrativeren Verpflichtungen in einer Privatpraxis nachzugehen. 

Die ZdA berichtete ebenfalls darüber, dass der Oberarzt Ende Mai gegen seine anschließende Entlassung klagen würde, u.a. mit der Begründung, dass es sich dabei sowieso nur um Bereitschaftsdienst gehandelt habe. Eine solche Begründung aber rückt das Gesundheitssystem im Kapitalismus in ein fragwürdiges und relativierendes Licht „[…] würde dies schließlich bedeuten, dass die Versorgung in einem Gesundheitssystem, das vielfach auf Bereitschaftsdiensten aufbaut, stets unsicher ist, da das medizinische Personal dem Argument der Verteidigung folgend hier dann stets die Freiheit hätte zu gehen, wenn z.B. die Privatordination ruft“, wie wir in unserem letzten Bericht festhielten.

Inzwischen liegen die Obduktionsergebnisse vor und es scheint, als könne das Verhalten des Arztes nicht im Zusammenhang mit dem Tod des Patienten gebracht werden. Nun steht die Frage im Raum, ob das Verlassen des Operationssaals noch während einer Operation eine Entlassung rechtfertigt oder nicht.

With a little help from my friends

Kollegeninnen und Kollegen des Oberarztes brechen eine Lanze für den in Ungnade gefallenen Mediziner und verfassen einen offenen Brief. Darin wird die Richtigstellung des Sachverhalts gefordert: Sie stellen die Frage, warum der Arzt etwa schon vorverurteilt worden sei und wehren sich vehement gegen eine Darstellung nach außen, als handelten Ärztinnen und Ärzte überwiegend im eigenen Interesse. Die Arbeit in einer Privatordination sei vor allem als eine zusätzliche Leistung engagierter Ärzte zu bewerten. Überdies: die fristlose Entlassung von Ärztinnen und Ärzten führe in Wirklichkeit dazu, dass die Ärzteschaft in eine Medizin getrieben würde, bei der die persönliche Absicherung im Mittelpunkt stehe – so zumindest der aus dem Brief hervorgehende Zirkelschluss.

Waldenberger stellt sich quer

Ferdinand Waldenberger, ärztlicher Leiter des KUK, zeigte sich indes vom offenen Brief unbeeindruckt und pochte in einem dem ORF vorliegenden Brief darauf, dass Fehler und Unterlassungen eben zu Entlassungen führen könnten. Grundsätzlich stehe das Krankenhaus durchaus hinter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Eine Imagefrage

Die Covid19-Krise hat tausenden Ärztinnen und Ärzten in aller Welt übermenschliche Opfer abverlangt und gezeigt, dass Medizin (im Sinne öffentlicher, nicht privater Gesundheitsversorgung) sehr wohl eine, wenn auch durch die Notsituation aufgezwungene und großteils nicht vergoltene, menschliche Seite besitzt, die beileibe nicht dem Handeln nach eigenem Interesse zugeordnet werden kann. Das medizinische Personal und die Ärzteschaft genießen momentan ein zurecht sehr hohes Image.

Das heißt aber nicht, dass offenkundige Fehlhandlungen verschwiegen oder auf eher dilettantische Weise gerechtfertigt werden dürfen. Dass für Ärztinnen und Ärzte die Notwendigkeit besteht, sich etwas durch dieselbe Arbeit in Privatpraxen dazuzuverdienen, ist ein Symptom kapitalistischer Arbeits- und Rangordnungsverhältnisse, ebenso aber die Heuchelei, das zusätzliche Gehalt als besonderes „Engagement“ darzustellen. Man versucht hierbei einer gesellschaftlich und moralisch eher geächteten Praxis eine ethisch höhere Komponente einzuschleusen, die der Fall einfach nicht hergibt. Daraus ergibt sich der aus dem offenen Brief hervorgehende Teufelskreis: Zieht man die Ärzteschaft tatsächlich zur Rechenschaft, ist sie ja geradezu gezwungen, sich im privaten Bereich (wo etwa andere Regeln gelten?) zu betätigen.

Quelle: ORF/ORF

Über 18.000 Lehrstellen in Betrieben fehlen

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Österreich. Eine neue Studie der Arbeiterkammer zeigte, dass im Mai 18.207 Lehrstellen für Jugendliche fehlen. 8.366 sind als sofort lehrstellensuchend gemeldet, weitere 4.339 befinden sich aktuell in Schulungen des Arbeitsmarktservice. In den vom Bund und den Ländern finanzierten überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind wiederum 10.063 Jugendliche in Ausbildung. Daraus ergeben sich 22.768 Jugendliche, die nach einer Lehrstelle in einem Betrieb suchen, die insgesamt 4.561 offenen Lehrstellen gegenüberstehen. So eine große Lücke zwischen Lehrstellen in Betrieben und Jugendlichen gab es zuletzt 2010, vermutlich auch als eine Krisenkonsequenz. Die Wirtschaftskrise wird diese Lage wahrscheinlich auch weiterhin verschärfen, da es vielfach Meldungen von Betrieben gibt, die Lehrlinge entlassen und oder sich gegen die Ausschreibung neuer Lehrstellen entscheiden.

Die arbeitende Jugend ist von der Krise besonders betroffen, da sich ihre Situation von vonherein als unsicherer einstufen lässt und die Krise des Kapitalismus diese Tendenz verstärkt.

Quelle: OTS

KPÖ-Sprecherin als Spitzel und Kronzeugin der feudalen Jägerschaft gegen Tierschützer

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Alexandra Benedik blitzte nun in Datenschutzverfahren gegen Tierschützer Martin Balluch ab. Der Name der Informantin mit KPÖ-Parteibuch darf weiterhin genannt werden. Balluch, weithin bekannt als Aktivist des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), war der Hauptangeklagte im Tierschutzprozess von Wiener Neustadt. Er musste wie andere auch in Untersuchungshaft sitzen, obwohl der Prozess schlussendlich mit einem Freispruch für alle Angeklagten endete, weil er offensichtlich nicht auf Beweise, sondern auf „Gesinnungsdelikte“ unter Zuhilfenahme des sogenannten Mafiaparagraphen aufgebaut war.

Wien/Salzburg. Dass Großgrundbesitzer wie der Salzburger aus Feudaladel stammende Max Mayr-Melnhof keine Freude damit haben, wenn Balluch und andere VGT-Aktivisten seine Gatterschweinejagden, bei denen die Wildschweine in Panik versetzt und gehetzt werden, ohne dass sie entkommen können, anprangern, ist klar. Er hat Balluch verklagt, weil er sich durch Äußerungen des Tierschutzaktivisten beleidigt fühlte. 

KPÖ-Sprecherin als „Überraschungszeugin“

Nicht schlecht staunte Balluch allerdings, als der Anwalt von Mayr-Melnhof eine Überraschungszeugin ankündigte: „Und dann betrat Alexandra Benedik den Zeugenstand. Als Tierschutzsprecherin der KPÖ und sogar im Bundesvorstand der Kommunistischen Partei, genierte sie sich nicht, für einen Großgrundbesitzer und Großindustriellen, einen Gatterjäger und Landesjägermeister, einen Jäger, der auf Zuchtenten ballert und auf Trophäenjagd ins Ausland geht, gegen einen Tierschutzverein die Kronzeugin zu spielen und ihm interne Informationen weiter zu geben.“ Nach den Worten Balluchs stellte sich ein Papierkonvolut, mit dem der Anwalt Mayr-Melnhofs herumwachelte, als ein Sammelsurium von E‑Mails heraus, die die KPÖ-Sprecherin mit Balluch über Fragen der Radikalität und politischer Propaganda ausgetauscht hatte: „Privat, wie gesagt. Jetzt lagen sie vor Gericht. Nicht, dass mich meine damaligen Aussagen besonders kompromittieren würden. Aber dennoch ist das ein wirklich schändliches Vorgehen.“ Auch die Namen von VGT-Aktivisten soll Benedik nach Balluchs Darstellung an Mayr-Melnhof weitergegeben haben. Das ganze spielte sich 2015/16 ab. Im Zeugenstand dürfte sie dann belastende Aussagen gegen Balluch getätigt haben, die nach Darstellung Balluchs dessen Anwalt durch nähere Befragung jedoch zerpflücken konnte, weil die KPÖ-Sprecherin sich in Widersprüche verwickelte und sich herausstellte, dass sie über Begebenheiten berichtete, bei denen sie gar nicht anwesend war.

Bei Datenschutzbehörde abgeblitzt

Als bei den Nationalratswahlen 2017 dann Benedik auf der Liste der KPÖ kandidierte, obwohl der Partei bereits bekannt war, welche Rolle die Tierschutzsprecherin im Prozess des Großgrundbesitzers gegen den Tierschutzaktivisten gespielt hatte, ging eine Welle der Empörung durch die Tierschutz- und Bürgerrechtsszene, der KPÖ war das allerdings egal. Dort fand niemand ein Wort der Distanzierung vom denunziatorischen Verhalten eines Vorstandsmitglieds und einer Wahlkandidatin.

Mittlerweile ist, wie aus KPÖ-Kreisen zu erfahren ist, Benedik nicht mehr in dieser Funktion. Es dürfte ihr jedoch peinlich sein, dass ihr Wirken durch Balluch öffentlich bekannt gemacht wurde. Sie versuchte bei der Datenschutzbehörde, die für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung zuständig ist, zu erwirken, dass Balluch ihre Daten in seinen Blogeinträgen löschen muss. Damit fuhr sie allerdings eine Niederlage ein. Auf 26 Seiten legt die Behörde dar, dass sie als ehemalige Politikerin und VGT-Aktivistin selbst die „politische Bühne“ betreten hat und daher auch öffentliche Kritik ihrer Person aushalten muss.

Quelle: martinballuch​.com

IKG legt Antisemitismusbericht 2019 vor

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Seit 2015 legt die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) in Kooperation mit dem Forum gegen Antisemitismus (FgA) einen jährlichen Antisemitismusbericht vor. Der nun erschienene Bericht für das Jahr 2019 nennt 550 Vorfälle, die den beiden Organisationen aktiv eingemeldet wurden, was eine neuerliche Steigerung bedeutet. IKG-Präsident Oskar Deutsch hält in einer APA-OTS-Aussendung fest: „Ich will nicht von alarmierenden Zahlen reden, denn besorgniserregend ist die Entwicklung bereits seit vielen Jahren“. 

Entgegen dem Bild, das in der Öffentlichkeit immer wieder kursiert, wonach vor allem „linker“ Antisemitismus ein wachsendes Problem sei, sprechen die Zahlen der IKG eine klarere Sprache: 82,7 % aller Übergriffe, die einem ideologischen Hintergrund zugeordnet werden konnten, kamen aus dem rechten Spektrum, weitere 9,6 % aus dem muslimischen und 7,7 % aus dem „linken“ Spektrum. 

„Linker“ Antisemitismus

Auch 7,7 % beziehungsweise 25 Vorfälle sind freilich zu viel. Sie sind Ausdruck davon, wie viel Vagheit den Begriffen „links“, aber auch „Antisemitismus“ eingeräumt wird. Klar ist aber: Wem der Sturz der kapitalistischen Herrschaft und der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft ein Anliegen ist, der kann kein Interesse an antisemitischen Tendenzen haben, die nur dazu dienen, die revolutionäre Arbeiterklasse und das Volk zu spalten. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat allerdings ein neues Mittel Eingang in das Standardrepertoire zur Diffamierung revolutionärer Kräfte gehalten: Die Gleichsetzung antiimperialistischer Kritik am Staat Israel mit Antisemitismus.

Welche Blüten das treibt, zeigt sich im aktuellen Antisemitismusbericht auch daran, dass als Beispiel für einen antisemitischen Vorfall genannt wird, dass der israelische Präsident Benjamin Netanjahu in einer Illustration als Vampir mit dem Symbol der israelischen Staatsflagge am Kopf dargestellt wurde, der ein palästinensisches Kind aussaugt. Man mag von einer solchen Ästhetik halten was man will – als antisemitisch kann man diese Darstellung nicht einfach abtun. In keiner Weise werden hier die jüdische Religion oder das israelische Volk in Verruf gezogen, stattdessen wird der oberste Repräsentant eines Staates in seiner Rolle als imperialistischer Kriegstreiber angekreidet. Es scheint weniger um besondere Feinfühligkeit gegenüber antisemitischen Tendenzen zu gehen, als darum, ein Totschlagargument gegen antiimperialistische Kritik am Staat Israel zu etablieren. 

Für antisemitische Vorfälle aus dem linken Spektrum werden keine konkreten Beispiele genannt. 

Antisemitismusbericht 2019

Steiermark: Verlängerung der Kurzarbeit in jedem zweiten Betrieb

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Steiermark. 56 Prozent der Firmen, die aktuell das Modell der Kurzarbeit nutzen, wollen es nach Ablauf der drei Monate verlängern. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Wirtschaftskammer in der Steiermark. Das entspricht etwa 7.000 Betrieben, die die Kurzarbeit also für weitere drei Monate nutzen wollen. Das AMS kündigt an, die Betriebe, sofern sie verlängern, zu kontrollieren. „Wir haben Informationen und Wahrnehmungen und Rückmeldungen einerseits von Sozialpartnern, andererseits von konkreten Beschäftigten in Kurzarbeitsbetrieben, dass hier etwas sonderbar läuft. Wir nehmen diese Wahrnehmungen auf und geben sie der Finanzpolizei weiter, und die Finanzpolizei hat den Auftrag, auch vor Ort die Betriebe zu überprüfen. Die wesentliche Prüfungswelle wird jetzt ab Juni passieren, weil hier die erste Runde der Abrechnungen auch fertig ist.“ so der steirische AMS-Chef. Die Verlängerung der Kurzarbeit bedeutet drei weitere Monate Gehaltseinbußen für die Belegschaften.

Quelle: ORF