Künftig sind geringfügige Nebenjobs während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Regierung spricht von stärkeren Arbeitsanreizen, Kritiker von sozialen Risiken.
Wien. Ab Jänner 2026 werden die Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Menschen in Österreich deutlich eingeschränkt. Ein geringfügiger Nebenverdienst ohne Verlust von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen möglich.
Bislang konnten Arbeitslose monatlich bis zu 551,10 Euro geringfügig dazuverdienen, ohne ihre Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu verlieren. Diese Regelung wird nun weitgehend abgeschafft. Künftig dürfen nur bestimmte Gruppen weiterhin nebenbei arbeiten: Dazu zählen Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Personen, die ihren Nebenjob bereits mindestens 26 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübt haben.
Wer unter keine dieser Ausnahmen fällt, muss eine geringfügige Beschäftigung spätestens bis 31. Jänner 2026 beenden. Andernfalls droht ein rückwirkender Verlust von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Für Langzeitarbeitslose sowie für Personen, die aufgrund einer Krankheit mindestens 52 Wochen Krankengeld bezogen haben, sieht die neue Regelung eine befristete Ausnahme vor. Sie dürfen einmalig für die Dauer von 26 Wochen geringfügig beschäftigt sein. Weitere Ausnahmen gelten für arbeitslose Menschen, die im Auftrag des AMS an längeren Umschulungen oder Weiterbildungen teilnehmen, etwa im Rahmen einer Pflegeausbildung mit Pflegestipendium.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung mindestens vier Monate dauert und einen zeitlichen Umfang von zumindest 25 Wochenstunden hat. Nach aktuellen AMS-Daten gingen Ende Juli rund 25.000 arbeitslose Personen in Österreich einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Die Regierung begründet die Neuregelung mit dem Ziel, stärkere Anreize für die Aufnahme einer Vollzeit- oder vollversicherungspflichtigen Beschäftigung zu schaffen. In Wahrheit kaschiert man damit die negativen sozialen Folgen: Insbesondere für bestimmte Gruppen wird der Wegfall des Zuverdienstes zu noch prekäreren Lebensverhältnissen führen.
Deutliche Kritik kam auch aus der Kulturszene. Vertreterinnen und Vertreter verwiesen auf die unregelmäßigen Einkommen vieler Kulturschaffender und forderten zusätzliche Ausnahmeregelungen. Diese Forderungen fanden jedoch keinen Eingang in die beschlossene Neuregelung.
Quelle: ORF





















































































