Kurz nach Laboruntersuchungen haben die Behörden vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf gesperrt. In allen entnommenen Proben wurde Asbest nachgewiesen, eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Eisenstadt. In den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf sind vier Steinbrüche aufgrund einer festgestellten Asbestbelastung behördlich geschlossen worden. Material- und Bodenproben waren im November 2025 entnommen und anschließend im Labor untersucht worden. In sämtlichen Proben wurde Asbest nachgewiesen, wie das Landesmedienservice auf Anfrage der APA einen Bericht der „Kronen Zeitung“ bestätigte.
Betroffen sind drei Steinbrüche im Bezirk Oberwart – in Glashütten bei Schlaining, Bernstein und Badersdorf – sowie ein Betrieb im Bezirk Oberpullendorf in Pilgersdorf. Die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften ordneten per Mandatsbescheid die sofortige Einstellung des gesamten Gewinnungs‑, Abbau- und Aufbereitungsbetriebs an. Grundlage dafür waren behördliche Überprüfungen nach Paragraf 175 des Mineralrohstoffgesetzes.
Verwendung des Materials und geologische Hintergründe
Das in den Steinbrüchen abgebaute Material wurde laut dem Pilgersdorfer Bürgermeister Ewald Bürger unter anderem im Bauwesen eingesetzt, etwa im Güterwegebau, aber auch von Privatpersonen für Zufahrten. Zudem kam der Schotter im Winterdienst zum Einsatz.
Nach Angaben des Landesmedienservice liegen die betroffenen Steinbrüche in der sogenannten „Rechnitzer Einheit“, die durch großvolumige Serpentinit-Formationen gekennzeichnet ist. In solchen Gesteinen können aufgrund der geologischen Gegebenheiten natürlicherweise Asbestminerale vorkommen.
Behördliche Maßnahmen wegen „Gefahr im Verzug“
Nach Angaben der Behörden war ein sofortiges Einschreiten erforderlich, da „Gefahr im Verzug“ bestanden habe und laufende Verfahren nicht abgewartet werden konnten. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse könne eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden.
Die Mandatsbescheide wurden den betroffenen Betrieben zu Wochenbeginn zugestellt. Diese sind verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen umzusetzen und ihre Kundinnen und Kunden zu informieren. Die Sperren bleiben so lange aufrecht, bis die Gefahrenlage vollständig beseitigt und dies auch behördlich festgestellt ist.
Asbestfasern können bei mechanischer Beanspruchung wie Brechen, Mahlen oder Sprengen freigesetzt werden. Beim Einatmen stellen sie ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Besonders gefährlich sind lungengängige Fasern mit einer Länge von mehr als fünf Mikrometern und einer Breite von weniger als drei Mikrometern. In gebundener und fester Form gilt Asbest hingegen als ungefährlich.
Quelle: ORF





















































































