Mädchen mit Trisomie 21 will Sommerbetreuung an eigener Schule besuchen, soll aber in Behinderteneinrichtung abgeschoben werden.
Wien/Graz. Die zehnjährige Katharina N. geht im steirischen Hofstätten in die Volksschule. Weil sie Trisomie 21 („Down-Syndrom“) hat, finanziert ihr das Land Steiermark Schulassistenz: 47 Stunden pro Woche ist eine Assistentin nur für Katharina da. „So funktioniert Inklusion. Katharina kann deshalb gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in die Schule gehen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Bei der Ferienbetreuung an der Schule weigert sich das Land aber, die Assistenz zu bezahlen. Die Familie muss für fünf Wochen Sommerbetreuung 9.000 Euro selbst bezahlen. Zum Glück bekommt sie Unterstützung von der Schulgemeinde Hofstätten und dem Wohnort Markt Hartmannsdorf.“
Das Land Steiermark sieht nur eine Möglichkeit, Katharina auch im Sommer zu unterstützen: Statt gemeinsam mit ihren KlassenkollegInnen in die Sommerbetreuung an ihrer Schule zu gehen, soll sie die Zeit in einer Behinderteneinrichtung verbringen. Für ihre Mutter Petra N. ist das „Diskriminierung pur!“, wie sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 4. Oktober sagte.
Volksanwalt Achitz sieht das genauso: „Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, und damit gilt sie auch für die Steiermark. Laut der UN-BRK müssen Kinder mit Behinderung die gleichen Chancen und Rechte haben wie andere Kinder auch. Ihnen muss es ermöglicht werden, die Sommerbetreuung an ihrer gewohnten Schule zu besuchen, wie das anderen Kindern auch möglich ist. Katharina darf nicht an eine Behinderteneinrichtung abgeschoben werden, und sie darf nicht von ihren MitschülerInnen getrennt werden.“
Achitz ist sich sicher, dass die steirische Gesetzeslage eine Förderung zulässt. Budgetgründe lässt er nicht als Ausrede gelten: „Inklusion und damit die Einhaltung der Menschenrechte darf nicht vom Geld abhängig sein.“
Quelle: OTS