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Verurteilung wegen Verbreitung von Nazi-Inhalten über WhatsApp

Braunau. In einem Gerichtsverfahren wurde erneut ein Angeklagter wegen der Verbreitung neonazistischer Inhalte über WhatsApp vor Gericht gestellt und verurteilt. Der Angeklagte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Der 26-jährige Mann aus dem Bezirk Braunau hatte in den Jahren 2021 und 2022 Bilder mit eindeutigem NS-Bezug an mehrere WhatsApp-Gruppen geschickt. Darunter befanden sich Fotos mit Adolf Hitler und dem verbotenen Hakenkreuz. In einem Fall versandte er eine Fotomontage eines Rauches mit dem Text „ein jüdisches Familienfoto“. Solche Äußerungen sind nicht nur widerlich, sondern auch gesetzeswidrig.

Der Prozess gegen den 26-Jährigen fand vor einem Geschworenengericht statt, das nach eingehender Prüfung zu dem Schluss kam, dass er in allen vier Anklagepunkten schuldig war. Angesichts der Schwere der Vergehen und des klaren Vorsatzes, nationalsozialistische Propaganda zu verbreiten, wurde eine Strafe von eineinhalb Jahre bedingter Haft verhängt.

Der leitende Staatsanwalt, Alois Ebner, betonte bereits in einem vorangegangenen Gerichtsprozess vergangene Woche: „Es geht einfach nicht und nicht in die Köpfe hinein, dass es verboten ist, nationalsozialistische Inhalte zu verbreiten“

Quelle: OÖN

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