Wien. Ein besonderer Härtefall sorgte im vergangenen Jahr für mediales Aufsehen und Debatten zur Abschiebung von in Österreich geborenen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Die nächtliche Abschiebung von Tina (damals zwölf Jahre alt), ihrer fünfjährigen Schwester sowie ihrer Mutter am 28. Jänner 2021 unter dem seinerzeit amtierenden Innenminister Karl Nehammer lieferte verstörende Bilder, in denen die Polizei und die martialische Spezialeinheit WEGA Schülerinnen und Schüler, die gegen eben diese Abschiebung protestierten, mit Hunden einschüchterten und von der Straße räumten.
Tina und ihre Familie bekamen viel Unterstützung und legten Rechtsmittel gegen die Abschiebung nach Georgien ein. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erklärte die Abschiebung laut dem Anwalt der Schülerin nun für rechtswidrig. Es wird betont, dass bei der Entscheidung vor allem das Kindeswohl von Bedeutung sei. Tina wurde in Österreich geboren, und wenngleich die Familie zwischenzeitlich abgeschoben war, hat sie die meiste Zeit ihres Lebens in Österreich verbracht. Das Gericht stellt fest, dass sie „überwiegende und sozial prägende Lebenszeit“ in Österreich verbracht habe und stützt seine Entscheidung auf diese Tatsache.
Abschließend rechtskräftig ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kündigte Berichten zufolge in einer Stellungnahme an, dass es „aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen“ werde.
Der verantwortliche Innenminister für die nun einmal als rechtswidrig zu wertende Abschiebung, der sich damals auf den „Rechtsstaat“ berief, hat sich in der Zwischenzeit ja persönlich verbessert: Wer in Österreich eine moralisch ohnedies verwerfliche und nun auch noch als rechtswidrig erkannte Abschiebung von Kindern durchführt, kann immer noch Bundeskanzler werden…
Quelle: Der Standard/ZdA-Kommentar zur damaligen Abschiebung