Die Deutsche Kommunistische Partei bekämpft vor Gericht die skandalöse Verbotspolitik vom 8. und 9. Mai 2022 in Berlin. Wir unterstützen diese Bemühungen und den Spendenaufruf bezüglich der Prozesskosten.
Essen/Berlin. Wie wir berichtet haben, war für 8. und 9. Mai dieses Jahres in Berlin ein Verbot des Zeigens der Flagge der UdSSR erlassen worden. Unter dem Vorwand des Ukrainekrieges setzten die Behörden damit einen perfiden Schlag gegen das Weltkriegsgedenken und den Antifaschismus, nützen die Gelegenheit aber gleichzeitig für einen Akt antikommunistischer Repression. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ging und geht weiterhin gegen die schändliche Entscheidung auf juristische Weise vor, um sie zumindest im Nachhinein als unrechtsmäßig anzuprangern. Man darf sich vom imperialistischen BRD-Staat, der in der Kontinuität des Deutschen Reiches steht, und seiner bürgerlichen Klassenjustiz zwar wenig erwarten, doch ist die fortgesetzte Initiative der DKP unterstützenswert. Wir dokumentieren daher an dieser Stelle ihre Erklärung und rufen zu Spenden für die Prozesskosten auf:
Per Allgemeinverfügung hatte die Berliner Polizei unter anderem das Zeigen der Fahne der Sowjetunion und der Roten Armee an Gedenkstätten der Befreiung von Krieg und Faschismus verboten. Damit wurden der 8. Mai (Tag der Befreiung) und der 9. Mai (Tag des Sieges über Krieg und Faschismus) geschändet. Die DKP hatte gegen diesen Skandal per Eilantrag geklagt, scheiterte aber vor dem Berliner Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht. Die Begründung der jeweiligen Urteile ist haarsträubend. So wird die richtige Aussage der DKP, dass es mit einer existierenden Sowjetunion und einer existierenden Sowjetarmee den Krieg in der Ukraine nicht gäbe, als Unterstützung aggressiver, großrussischer Hoffnungen und letztlich als „Billigung eines Angriffskrieges“ diffamiert.
Die DKP nimmt weder die Schändung der Gedenktage noch diese Gerichtsurteile hin. Auch juristisch wird sie weiterkämpfen. Die Sowjetunion und die Rote Armee haben den größten Anteil an der Befreiung von Krieg und Faschismus, wir sagen heute und morgen: Dank euch, ihr Sowjetsoldaten. Die unsäglichen Verbote der Allgemeinverfügung der Berliner Polizei müssen fallen. Die DKP hat einen Fonds für die anfallenden Prozesskosten eingerichtet und bittet um Solidarität.
Spenden bitte auf das Konto: DKP Parteivorstand, DE90 4306 0967 4002 4875 00, Stichwort „Prozesskosten“.
Quelle: Unsere Zeit – Zeitung der DKP