HomePanoramaTödlicher Hundebiss in Naarn entfacht Debatte über Hundehaltungsgesetze

Tödlicher Hundebiss in Naarn entfacht Debatte über Hundehaltungsgesetze

Perg. In Naarn im Bezirk Perg hat ein tragischer Vorfall die Gemeinde erschüttert: Eine 60-jährige Joggerin wurde von einem Hund tödlich angegriffen. Die Polizei ermittelt nun gegen die Hundehalterin wegen fahrlässiger Tötung, Expertinnen und Experten fordern indessen strengere Regeln in der Hundehaltung.

Der Vorfall ereignete sich am Montagvormittag, als die 60-jährige Frau joggen ging und die 37-jährige Hundebesitzerin ihren American Staffordshire Terrier an der Leine spazierte. Plötzlich griff der Hund die Joggerin an, und trotz der verzweifelten Bemühungen der Besitzerin konnte sie das Tier nicht bändigen. Das Opfer erlitt dabei schwerwiegende Bissverletzungen und verstarb noch an Ort und Stelle. Die Identifizierung der Verstorbenen verzögerte sich, da sie keine Dokumente oder ein Handy bei sich hatte. Die Hundehalterin wurde bei dem Vorfall ebenfalls verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft sowie der Amtstierarzt wurden sofort informiert, und der Hund wurde aufgrund der akuten Bedrohung in Absprache mit Tierärzten eingeschläfert. Es wurde festgestellt, dass der Hund zwar an der Leine geführt wurde, jedoch ohne Maulkorb. Die Ermittlungen in Bezug auf die genauen Umstände dauern noch an.

Die Hundebesitzerin und ihre Lebensgefährtin züchten American Staffordshire Terrier und halten mehrere Hunde in ihrem Haushalt. Obwohl es keine offiziellen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern gab und die Tiere ordnungsgemäß gemeldet waren, hat die Gemeinde Naarn nun eine Maulkorbpflicht für die verbliebenen Hunde erlassen, auch im eigenen Garten. Die Sicherheit ihres Kleinkinds, das im Haushalt lebt, müsse gewährleistet werden, so die Begründung.

Nach diesem tragischen Vorfall fordern Experten und Politiker strengere Regeln in der Hundehaltung. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) plädiert für die Einführung einer Rasseliste, wie sie bereits in anderen Bundesländern existiere. Diese Liste würde bestimmte als gefährlich eingestufte Rassen auflisten und besondere Auflagen für deren Haltung vorschreiben.

Quelle: ORF

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