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Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft

Mit 50 Ratifizierungen erhielt die internationale Vereinbarung über das vollständige Verbot von Nuklearwaffen rechtliche Gültigkeit, doch die Konsequenzen sind eher symbolischer Natur.

Welt. Mit 22. Jänner 2021 ist der internationale Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft getreten. Diese Vereinbarung untersagt die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Nuklearwaffen sowie die Drohung damit. An der Ausarbeitung des Vertrages hatten sich 124 UNO-Mitgliedstaaten im Auftrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen beteiligt, wovon schließlich 122 den Text am 7. Juli 2017 verabschiedeten. Seit der im September desselben Jahres folgenden UNO-Generalversammlung konnte der AVV unterzeichnet werden, worauf jedoch noch jeweils nationale Ratifizierungen folgen mussten – erst nach der Ratifizierung durch 50 Staaten sollte der Vertrag Gültigkeit erhalten. Am 24. Oktober 2020 war dieses Quorum durch Honduras erreicht, womit noch eine 90-Tage-Frist bis zum Inkrafttreten schlagend wurde: daher nun der 22. Jänner 2021.

Inzwischen haben 86 Staaten den AVV signiert und 51 ratifiziert. Zu letzteren zählen u.a. Mexiko, Südafrika und Neuseeland, aber auch Vietnam, Kuba, Venezuela, Bolivien, Nicaragua oder Palästina. Während die Unterstützer des AVV in Lateinamerika, Afrika und Südostasien zahlenmäßig gut vertreten sind, klafft in Europa, gelinde gesagt, eine große Lücke: Hier gibt es nur fünf Ratifizierungen, nämlich Malta, San Marino und den Vatikan, Irland sowie Österreich. In Wien erfolgte die Unterzeichnung 2017 durch die SPÖ-Regierung Christian Kerns, die Ratifizierung unter der darauffolgenden ÖVP/FPÖ-Koalition am 8. Mai 2018. Die massive Verweigerung insbesondere der mächtigsten imperialistischen Staaten, den AVV zu signieren, verweist freilich auf dessen geringe reale Wirkung. Sämtliche Mitglieder der NATO, 24 von 27 EU-Mitgliedsländern sowie irritierender Weise sogar Japan lehnen das Atomwaffenverbot in dieser Form bislang ab. 

Kaum erwähnt werden muss, dass diejenigen Staaten, die gegenwärtig über ein Nuklearwaffenarsenal verfügen, ebenfalls Gegner des AVV sind – dies betrifft die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Israel und die DVR Korea. Diese Länder haben zwar ein Interesse am Atomwaffensperrvertrag von 1970, der ihnen indirekt das Vernichtungsmonopol erhält, einem globalen Verbot werden sie sich natürlich kaum beugen. Insofern ist das nunmehrige Inkrafttreten des AVV zwar ein ermutigender Erfolg für den Kampf für eine atomwaffenfrei Welt, doch vorerst hat er wohl nur symbolische Bedeutung. Bis tatsächlich alle Nuklearwaffen zerstört und ähnlich wie chemische und biologische Waffen oder Antipersonenminen geächtet werden, braucht es nicht nur weitere friedenspolitische und antimilitaristische Bemühungen, sondern vermutlich auch ein Weltsystem jenseits des Imperialismus. Bis dahin bleibt die Gefahr einer vollständigen Vernichtung der Menschheit und des Planeten durch einen Atomkrieg aufrecht.

Quelle: Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen

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