HomeKlassenkampfKrachende Niederlage für Geschäftsführung der Wiener Linien

Krachende Niederlage für Geschäftsführung der Wiener Linien

Der von den Wiener Linien gekündigte Gewerkschafter, Personalvertreter und Straßenbahnfahrer Richard Brandl hat beim Arbeits- und Sozialgericht vollinhaltlich recht bekommen. Die Wiener Linien gehen auf Kosten der Steuerzahler in Berufung.

Wien. Wie wir bereits berichteten, hatte sich der Personalvertreter Richard Brandl erlaubt, Kritik an einigen Corona-Schutzmaßnahmen der Dienstgeberin Wiener Linien zu üben, das war zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen und die Kritik an Schutzmaßnahmen, so sie ihm unzureichend erscheinen, gehört zu den ureigensten Aufgaben eines Personalvertreters und Betriebsrats, würde man meinen.

Die Bosse bei den Wiener Linien haben das aber offenbar als Majestätsbeleidigung empfunden, und dem Personalvertreter unterstellt, er würde das Image der Dienstgeberin in der Öffentlichkeit beschädigen. Die Kündigungsabsicht wurde dem Zentralausschuss als oberstem Organ der Personalvertretung zur Stellungnahme übermittelt. In einer Welt, in der Solidarität mehr bedeutet, als Parteizugehörigkeit, würde ein solcher Zentralausschuss gegen die geplante Kündigung entschieden protestieren. Nicht so in diesem Fall: Der Zentralausschuss stimmte der Kündigung zu. Dass dort eine satte Mehrheit der sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) besteht, muss wohl nicht extra erwähnt werden.

Personalvertreter bekommt von Arbeits- und Sozialgericht recht

Richard Brandl, der eine parteiunabhängige Liste, das „Team Brandl“ bei den Wiener Linien anführt, ließ sich die Kündigung nicht gefallen und klagte beim Arbeits- und Sozialgericht. Dieses gab ihm nun vollinhaltlich recht. Er muss von den Wiener Linien rückwirkend die vollen Bezüge bekommen, so als wäre das Dienstverhältnis niemals unterbrochen worden.

Gegen diese Entscheidung gehen die Wiener Linien in Berufung. Damit zeigen Sie, wie sehr es Ihnen darauf ankommt, die wenigen kritischen Stimmen in der Personalvertretung loszuwerden. „Hier wird bewusst Prozesskostengeld auf Kosten der Steuerzahler verbrannt und gleichzeitig der Schutz von Belegschaftsvertretern mit Füssen getreten“ so Richard Brandl, der sich zuversichtlich und kämpferisch gibt. Auch in weiteren Fällen strengte und strengt die Gemeinde Wien Prozesse an, um Kritiker loszuwerden, so zum Beispiel bei einem Personalvertreter bei der Wiener Berufsrettung oder bei Gewerkschaftern, die in Elternteilzeit gekündigt wurden. Alles was nicht nach der Pfeife der FSG-Hausmacht tanzt, wird bekämpft, das dürfte die Devise sein.

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