Wien. Gestern, 20. Jänner 2021, fand in der Sache des von den Wiener Linien gekündigten Personalvertreters, Betriebsrats und Straßenbahnfahrers Richard Brandl die erste Verhandlung vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht statt. Einige solidarische Kollegen – auch aus anderen Bereichen der Wiener Linien – stellten vor Beginn der Verhandlung und auch währenddessen eine „Mahnwache“ vor dem Gericht auf. Es wurden Flugblätter verteilt, auf denen über den „dubiosen Kündigungsvorgang“ informiert wurde, zu dem es nach der nach Kritik von Richard Brandl an den seiner Meinung nach unzureichenden Corona-Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Fahrgäste während des ersten Lockdown gekommen war.
Besonders empört sind die Kollegen über die „Komplottkündigung“ aus dem Homeoffice, wo Betrieb, FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter) und die „Gewerkschaftsobrigkeit“ zusammengespielt haben müssen, da ansonsten die Kündigung eines Bediensteten-Vertreters nicht so leicht möglich gewesen wäre.
Entsprechende Aussagen fanden sich auch auf den Schildern, welche die protestierenden Kollegen umgehängt hatten, auf einem davon stand: „Personalvertreterkündigung mit gewerkschaftlicher und politischer Rückendeckung ist ein Verrat an gewerkschaftlichen Grundidealen“. Die gestrige Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht fand statt, weil Brandl durch seinen Rechtsvertreter die Kündigung angefochten hat.