HomeKlassenkampfNach hartem Lockdown: Vorweihnachtsgeschäft muss gerettet werden

Nach hartem Lockdown: Vorweihnachtsgeschäft muss gerettet werden

Nach drei Wochen hartem Lockdown werden nun zahlreiche Beschränkungen, die zur Bekämpfung der zweiten Welle und den damit verbundenen hohen Infektionszahlen verordnet wurden, zurückgenommen. Manche dieser Lockerungen sind jedoch mit großer Vorsicht zu genießen und bergen die Gefahr von massiven Rückschlägen im Kampf gegen die Pandemie. Neben nach wie vor hohen Infektionszahlen sind die für Covid-19-Patientinnen und Patienten vorgesehenen Intensivbetten-Kapazitäten derzeit immer noch zu 70 Prozent ausgelastet. Während also noch lange nicht Entwarnung gegeben werden kann, werben Einkaufszentren und Möbelhäuser mit aggressiven Lockangeboten für ihre Wiedereröffnung nach Kundinnen und Kunden. Und dass es hier gerade in der Vorweihnachtszeit und insbesondere am morgigen Marienfeiertag, dem 8. Dezember, zu einem regelrechten Kaufrausch kommen könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Profitgier der Kaufhausbetreiber gefährdet somit nicht nur die Gesundheit der Kunden, sondern auch die der Kolleginnen und Kollegen, die in der Branche arbeiten. Eines ist nämlich klar: Bei der Wiedereröffnung des gesamten Handels geht es nicht um soziale Bedürfnisse der Menschen, sondern einzig allein um Profitinteressen. Und diese müssen in der Vorweihnachtszeit natürlich gewahrt werden.

Auch Lockerungen in anderen Bereichen

Neben den großen Einkaufzentren und dem gesamten Einzelhandel dürfen nun aber auch wieder persönliche Dienstleister wie Friseure, Museen und Bibliotheken unter gewissen Restriktionen aufsperren. Auch Schulen öffnen wieder für den Unterricht – zumindest in den ersten acht Schulstufen und den Maturaklassen. Ab der fünften Schulstufe gilt die Maskenpflicht. Sportanlagen, die für Sportarten genutzt werden, in denen es zu keinem Körperkontakt kommt, dürfen auch wieder genutzt werden, dazu zählen beispielsweise Eislaufplätze, Langlaufloipen und Golfplätze.

Die Ausgangsbeschränkungen werden ab dem heutigen Montag wieder auf die Nachtstunden (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr) begrenzt. Während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen darf das Haus nur aus den vom Gesetzgeber definierten Gründen verlassen werden – dazu zählen Spaziergänge, der Weg zur Arbeit oder nach Hause und Hilfeleistungen. Abseits dieser Nachtstunden sind nun auch wieder Treffen von zwei Haushalten mit je sechs Erwachsenen und Kindern erlaubt.

Quelle: ORF / derstandard​.at

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