Laut Gutachten habe der schwere Behandlungsfehler keine Auswirkungen auf den Tod des Patienten gehabt. Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein.
Linz. Es war ein großer medialer Aufreger im Mai des vergangenen Jahres: Ein Chirurg des Kepler Universitätsklinikum in Linz übergab während einer Operation an einen Assistenzarzt, um in seiner eigenen Privatpraxis weiterzuarbeiten. Der Patient verstarb. Das oberösterreichische Krankenhaus entließ den Arzt daraufhin. Dieser wiederum klagte gegen die Entlassung und man einigte sich außergerichtlich, woraufhin man sich einvernehmlich trennte.
Nun kommt ein Sachverständigengutachten zum Schluss, dass der Chirurg die Operation zwar keinesfalls verlassen hätte dürfen. Doch der schwere Behandlungsfehler hätte keine Auswirkungen auf den Tod des Patienten, der einen Aorta-Einriss hatte, gehabt. Die Staatsanwaltschaft stellte demnach ihre Ermittlungen gegen den Arzt ein.
Quelle: ORF OÖ