Wien. Schülerinnen, Schüler und Studierende, die in den Sommermonaten arbeiten gehen, sollten darauf achten, dass auch alles mit rechten Dingen zugeht, und sie ordnungsgemäß angemeldet sind.
Der Umfang der Versicherung hängt von der Art der Beschäftigung ab und da gibt es verschiedene Arten: Ein Ferialjob unterscheidet sich nicht von einem klassischen Dienstverhältnis. Das bedeutet, das Unternehmen erwartet eine konkrete Arbeitsleistung, und dafür gibt es ein entsprechendes Entgelt. Dabei ist man auch in arbeits- und sozialrechtlichem Sinn versichert. Aus heutiger Sicht und nach dem heutigen Versicherungssystem werden diese Monate auch der Pension angerechnet.
Unfallversicherung ist verpflichtend
Bei einem Praktikum müssen die in der Theorie erworbenen Fähigkeiten in der Praxis eingesetzt werden. Steht dabei der Ausbildungszweck im Vordergrund, gibt es dafür oft kein Geld und somit ist es kein Dienstverhältnis. Man muss aber unfallversichert sein, das ist gesetzlich verpflichtend.
Wird den Pflichtpraktikanten ein Taschengeld ausgezahlt, das die Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro übersteigt, ist eine Vollversicherung und Arbeitslosenversicherung notwendig. Darunter ist nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung nötig. Das gilt auch beim Volontariat. Dabei arbeitet man freiwillig für eine bestimmte Zeit in einem Betrieb und der Ausbildungszweck steht im Vordergrund, oft, weil sich das im Lebenslauf gut macht. Dafür gibt es kein Geld.
Quelle: ORF Kärnten