Bregenz. Die Einigung auf eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent für rund 9.000 Beschäftigte im Vorarlberger Sozialbereich wird von Gewerkschaft und Arbeitgebern als „fair und ausgewogen“ bezeichnet. Doch dieser Abschluss ist vor allem eines: ein defensiver Kompromiss unter Bedingungen permanenter Unterfinanzierung, der grundlegende Probleme nicht löst, sondern verwaltet.
Angesichts anhaltender Teuerung ist die Lohnerhöhung in erster Linie als Versuch zu werten, eine weitere reale Entwertung der Arbeitskraft zu verhindern. Von einer substantiellen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen kann nicht gesprochen werden. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte sichern mit ihrer Arbeit elementare gesellschaftliche Funktionen ab – dennoch werden ihre Einkommen weiterhin nur so weit angepasst, wie es notwendig ist, um Abwanderung und offenen Kollaps zu vermeiden.
Dass angekündigte Einsparungen im Sozial- und Gesundheitsbereich die Verhandlungen maßgeblich belastet haben, offenbart sich der eigentliche Rahmen des Abschlusses: Austeritätspolitik auf Landesebene setzt die Träger unter Druck, dieser Druck wird an die Beschäftigten weitergegeben.
Und es zeigt sich wieder einmal: Gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit wird im Kapitalismus nicht nach ihrem sozialen Nutzen entlohnt, sondern nach fiskalischen und budgetären Grenzen. Die 3,3 Prozent sind kein Ausdruck von Wertschätzung, sondern das Resultat eines Kräfteverhältnisses, das kaum Spielraum über die reine Schadensbegrenzung hinaus zulässt.
Die volle Indexierung der Tarife wurde zwar wiederhergestellt, aber auch das bleibt letztlich defensiv. Es verhindert eine zusätzliche reale Kürzung, hebt jedoch die strukturelle Abhängigkeit des Sozialbereichs von politischen Sparentscheidungen nicht auf. Die Beschäftigten sind damit weiterhin von Haushaltslogiken abhängig, die soziale Arbeit als variable Ausgabeposition behandeln.
Der Sozialbereich ist notwendig für die Reproduktion der Arbeitskraft insgesamt, erzeugt aber keinen direkten Profit. Entsprechend dieses grundlegenden Widerspruchs wird er chronisch unterfinanziert und permanent zur „Kostenfrage“ gemacht. Löhne gelten nicht als Investition in gesellschaftliche Stabilität, sondern als Belastung für Budgets.
Der nun erzielte Abschluss verhindert Verschlechterungen, verändert aber nichts an der systematischen Arbeitsverdichtung, dem Personalmangel und der hohen psychischen Belastung in sozialen Berufen. Die Aussage, man habe Verschlechterungen abgewehrt, ist daher weniger ein Erfolg als ein Hinweis auf das niedrige Ausgangsniveau.
Der Lohnabschluss zeigt, dass gewerkschaftliche Organisation notwendig ist, um zumindest minimale Schutzmechanismen durchzusetzen. Zugleich macht er deutlich, wie eng diese Kämpfe innerhalb des bestehenden Systems begrenzt sind. Solange soziale Arbeit dem Spardruck öffentlicher Haushalte unterworfen bleibt, bleiben Kollektivvertragsverhandlungen Abwehrkämpfe gegen Verschlechterung, nicht Schritte zu einer realen Aufwertung.
Der Abschluss stabilisiert ein unzureichendes Niveau. Er ist kein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, sondern ein Kompromiss im Rahmen einer Politik, die soziale Arbeit systematisch unterfinanziert – und damit die Beschäftigten zwingt, immer wieder um das Minimum zu kämpfen.
Quelle: ORF






















































































