Nach 20 Monaten Haft verlässt der ehemalige Großinvestor und Milliardär René Benko die Justizanstalt in Innsbruck. Er war im Jänner 2025 wegen schweren Betrugs in Untersuchungshaft gekommen und wurde Ende September 2026 zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Nun wurde das Urteil in Fußfessel-Hausarrest in einer gemieteten Wohnung umgewandelt.
Innsbruck. Am Mittwoch, entschied das Landesgericht Innsbruck, die gegen René Benko bestehende Untersuchungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfesseln umzuwandeln. Der ehemalige Milliardär und Gründer der insolventen Signa-Gruppe befand sich bisher nur 20 Monate lang in Untersuchungshaft, nachdem er im Januar 2025 wegen schweren Betrugs und betrügerischen Bankrotts festgenommen wurde. Ihm werden mutmaßliche Delikte wie ein Schaden von fünf Millionen Euro bei einer Stiftung aus dem Umfeld des Strabag-SE-Vorstandsvorsitzenden Hans Peter Haselsteiner, das Vorenthalten von hohen Vermögenswerten sowie umstrittene Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen zur Last gelegt. Wenige Wochen vor der Entscheidung über die Umwandlung wurde Benko zu einer weiteren Strafe verurteilt. Ihm sollen 30 Monate unbedingte Haft bevorstehen. Da seine Verteidigung jedoch argumentierte, er habe bereits zwei Drittel der Strafe in Untersuchungshaft verbüßt, konnte er das Gericht von einer vorläufigen Strafmilderung überzeugen.
Anstelle weiterer Haft soll der Sträfling nun in eine 60 m² große Wohnung in Innsbruck umgesiedelt werden, in der er elektronisch durch eine Fußfessel überwacht wird. Zur Rechtfertigung der Strafmilderung wird angeführt, er müsse eine „streng vorgegebene Tagesstruktur“ einhalten und habe nur eine Stunde Freizeit am Tag bzw. drei Stunden am Wochenende für sich. Zudem sei er durch die Fußfessel an einen kleinen Raum gebunden und könne so nicht mehr in dem Luxus leben, wie er es aus seiner ehemaligen Villa gewohnt war. Es bestünde dazu noch ein Alkohol- und Kontaktverbot zu Personen aus dem Signa- und Stiftungsumfeld. Während sich Benkos Anwalt über die mögliche Beibehaltung seines Auftrags und weitere Verteidigung des Straftäters freut, lehnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) diese Gerichtsentscheidung ab und legte Beschwerde ein. Ihrer Ansicht nach könnte Benko auch während des Hausarrests weitere Betrüge leiten.
Erneut wird die offensichtliche Heuchlerei der angeblich unabhängigen Gerichtsbeamtenschaft erkennbar. Während Verarmte, Angehörige von Minderheiten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im Allgemeinen für weitaus geringere Vergehen weitaus härtere Strafurteile erleiden, scheint die härteste Strafe eines ehemaligen Multimillionärs darin zu bestehen, in einer für eine Person überdurchschnittlich großen Wohnung in einer der teuersten Städte Österreichs leben zu „müssen“ und keinen Alkohol mehr konsumieren zu können. Der mutmaßliche Gesamtschaden, den die WKStA Benko im September 2025 zuschrieb, belief sich auf rund 300 Millionen Euro. Während also der ehemalige Großinvestor und Unternehmer über Jahre hinweg die allgemeine Arbeiterinnen- und Arbeiterklasse in Österreich und darüber hinaus beraubte, droht dem Rest der Gesellschaft, der nicht Teil des Finanzkapitals ist, bereits bei einem Diebstahl von 5.000 Euro eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Der nächste Gerichtstermin soll Anfang November in Innsbruck stattfinden und sich nach dem fortlaufenden Ermittlungsstand richten. Bis dahin muss der gefallene Milliardär René Benko in „goldenen Fußfesseln“ warten.
Für alle offenen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen: heute/ORF/Mein Bezirk/Krone/Jusline/Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft



















































































