Seit mittlerweile über eineinhalb Jahren wütet die israelische Armee im Gazastreifen. Gaza liegt mittlerweile vollständig in Schutt und Asche, es sind über 45 000 bestätigte Tote zu verzeichnen (bei einer weitaus höheren Dunkelziffer), und die humanitäre Situation der Vertriebenen ist katastrophal. Während der Vorwurf des Verbrechens des Völkermordes durch Israel in Österreich nach wie vor mit Diffamierungen und Anfeindungen verbunden ist, wird die Beweislast, dass ein solches Verbrechen vorliegt, immer erdrückender. Bereits im März vergangenen Jahres veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, einen Bericht, in dem sie argumentierte, es gebe vernünftige Gründe, um von einem Völkermord im Gazastreifen auszugehen.
Ein diesen März erschienener Uno-Bericht untermauert diese Vorwürfe, indem er etwa konkret Beispiele an Verstößen gegen die Völkermord-Konvention durch Israel aufzeigt. Dazu gehören die systematische Zerstörung des Gesundheitssystems Gazas und die Beschränkung der Einfuhr von Medikamenten, die für Schwangere überlebensnotwendig sind. Aufmerksamkeit erregte insbesondere die Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), in der Südafrika Israel die Begehung eines Völkermordes vorwirft. Diese Klage stützt sich unter anderem auf Aussagen israelischer Minister, die eine völkermörderische Absicht nahelegen. Dazu zählen Drohungen, Gaza unbewohnbar zu machen oder Forderungen nach ethnischen Säuberungen.
Verfahren dieser Art ziehen sich in der Regel über Jahre hin, bis es zu einem Urteil kommt. Nichtsdestotrotz halten die Richter des IGH die Vorwürfe für „plausibel“. Im November wurden außerdem Haftbefehle gegen Netanjahu, den ehemaligen Außenminister Gallant sowie gegen den Hamas-Führer Mohammed Deif, die im Mai beantragt wurden, erlassen. Bei den beiden israelischen Politikern argumentiert der IStGH mit dem gezielten Aushungern der Bevölkerung Gazas und den Angriffen auf das Volk.