Während in vielen Ländern der Welt weitreichende Ausgangsbeschränkungen gelten, bestellen immer mehr Menschen ihre Waren im Internet. Der größte Profiteur davon ist wohl Amazon. Nichts zu gewinnen haben hingegen die Beschäftigten des Online-Giganten.
Money, Money, Money
280,5 Milliarden US-Dollar konnte Amazon im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 an Umsätzen einfahren, Gewinne wurden dabei in der Höhe von 11,6 Milliarden ausgeschüttet.((https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/online-haendler-amazon-steigert-gewinn-und-umsatz-euphorie-an-der-boerse/25494004.html?ticket=ST-1201871-vlNgmAzcelcmMeArvNGI-ap4)) Seit Beginn der Corona-Krise steigen die Profite für den Versandhandel weiter ins Unermessliche. Am 16. April erreichte der Amazon-Aktienkurs seinen bisherigen Höchststand von 2.408,19 Dollar. Freuen darf sich auch Gründer und Vorstandsvorsitzender des Konzernriesen, Jeff Bezos. Sein Privatvermögen liegt derzeit bei 138 Milliarden Dollar – allein seit Jahresbeginn konnte er sein Vermögen um ca. 23 Milliarden Dollar vergrößern. Er ist damit der reichste Mann der Welt.((https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/amazon-gruender-jeff-bezos-ist-wieder-der-reichste-mann-16725876.html))
Schikane, Stress und miserable Arbeitsbedingungen
Es ist schon längst kein Geheimnis mehr, dass der Konzern seit Jahren in der Kritik steht, dass er seine Beschäftigten massiv unter Druck setzt und die Arbeitsbedingungen vielfach unter den üblichen arbeitsrechtlichen Standards liegen. Wie die „Kleine Zeitung“ bereits im Juni letzten Jahres berichtete, gibt es auch schwerwiegende Vorwürfe gegen Amazon in Österreich: Ständige Überwachung der Lagerarbeiterinnen und ‑arbeitern, Disziplinierungsmaßnahmen, erniedrigende Vorschriften und vieles mehr.
Dies äußere sich beispielsweise darin, so die Vorwürfe, dass die Beschäftigten, die meisten von ihnen sind Leiharbeiter, einen Scanner als Arbeitsgerät benutzen müssten, der die Arbeitsleistung prüfe. Sollte die Quote, die laut Angaben von Mitarbeitern meist unerreichbar hoch sei, unterschritten werden, würde man automatisch verwarnt werden. Diese Daten sollen schließlich auch zur Entscheidung über eine etwaige Verlängerung oder Kündigung des Dienstverhältnisses herangezogen werden.((https://www.derstandard.at/story/2000111768852/der-preis-des-cybermonday-ex-amazon-angestellte-schildert-schlimme-arbeitsbedingungen))
Zu Arbeitsbeginn müssten zudem alle persönlichen Gegenstände abgegeben werden. Denn die Beschäftigten der Verteilerzentren würden beim Konzern stets im Generalverdacht stehen, Gegenstände, die sie unerlaubterweise bei sich tragen, aus den Paketen entwendet zu haben. Hierzu habe Amazon Überwachungskameras in den Umkleidekabinen angebracht. Auch bei diversen anderen „Fehlverhalten“, wie dem Tragen falscher Arbeitsbekleidung, würden die Beschäftigten als Strafe mit Disziplinierungsmaßnahmen schikaniert werden.
Der Konzernriese dementiert Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen stets.
Corona-Krise: Gesundheitsgefährdende Praktiken bei Amazon?
In einem Verteilerzentrum in Staten Island, einem Stadtteil von New York, hatten Arbeiterinnen und Arbeiter am 27. März einen Streik organisiert, dem sich rund 50 ihrer Kollegen angeschlossen hatten. Die Streikenden kritisierten die mangelhaften Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Ähnliche Proteste hatte es zuvor bereits in Verteilerzentren in anderen Ländern gegeben, so beispielsweise in Deutschland und Spanien. In New York ging Amazon aber mit aller Härte gegen die Arbeitskämpfe vor: Chris Smalls, jener Amazon-Arbeiter, der den Streik maßgeblich vorbereitete, wurde entlassen – angeblich, weil er dabei die „Richtlinien zur sozialen Distanzierung“ verletzt habe.((https://www.amazon-watchblog.de/kritik/2107-protest-corona-amazon-streikfuehrer-raus.html))
Ein Gericht im Pariser Vorort Nanterre schließt sich nun der Kritik der Protestierenden an. Das Gericht urteilte, dass der Konzern nicht ausreichend den Verpflichtungen nachkommen würde, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Zudem müsse sich Amazon in Frankreich auf den Verkauf von Artikeln beschränken, die während der Corona-Epidemie als „wesentlich“ zu betrachten seien. Für jeden Verzugstag drohe dem Konzern eine Geldstrafe von einer Million Euro. Amazon reagierte sofort und ordnete die Schließung aller sechs Versandlager in Frankreich an. Vorerst sollen die Aktivitäten für fünf Tage bis zum heutigen 20. April eingestellt bleiben. Der Konzern will gegen das Gerichtsurteil berufen.((https://taz.de/Nach-Urteil-in-Frankreich/!5679228/))