Im Südburgenland verstieß ein Jagdpächter gegen das gerade erst in Kraft getretene Gatterjagdverbot – ein skandalöser Gesetzesbruch, der konsequentes Handeln der Behörden und der Justiz verlangt.
Güssing. Wie kürzlich bekannt wurde, fand am 18. Februar im Südburgenland eine illegale Gatterjagd statt. In einem umzäunten Waldstück auf dem Gemeindegebiet von Strem wurden dabei 49 Wildschweine erschossen. Das fragliche Gatter gehört einem Unternehmer aus Graz und wurde an einen Mann aus Moschendorf verpachtet – dieser Pächter blies nun zur Treibjagd, wie Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) beweisen.
Die Gatterjagd ist im Burgenland seit 1. Februar dieses Jahres endlich gesetzlich verboten – sehr zum Verdruss schießwütiger Grundherren wie Esterházy oder Mensdorff-Pouilly. Ironischer oder vielmehr: zynischer Weise beruft sich der Pächter des Gatters in Strem, der den Gesetzesbruch nicht abstreitet, auf die Notwendigkeit des Abbaus des sechs Kilometer langen Zaunes um das private Jagdrevier. Mit diesem sei man zwar zeitlich in Verzug, aber vor der Öffnung des Waldstückes müsse man den Tierbestand eben auf das Niveau der freien Wildbahn reduzieren – wiederum in Form einer illegalen Gatterjagd, bei der mittels Treiberkolonnen erst recht wieder 49 hilflose Wildschweine ohne Fluchtmöglichkeit eingekreist und kaltblütig abgeknallt werden. Dieses sinnlose und verbrecherische Massaker darf nicht ohne Folgen bleiben.
Während der VGT eine Anzeige wegen Tierquälerei eingebracht hat, hat die Bezirkshauptmannschaft Güssing zunächst ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des noch nicht aufgelösten Jagdgatters eingeleitet.