Nachdem das Land die Verlängerung der Vorschrift zur Tötung von Fischottern beschlossen hat, werden von Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen Bedenken geäußert, da dies als ein regelrechter „Angriff auf den Artenschutz“ angesehen wird. Der Verband der Teichwirte hingegen sieht keine Probleme, während das Land die Tötungsmaßnahme als letztes Mittel darstellt.
St. Pölten Die Fischotterverordnung der niederösterreichischen Landesregierung wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Kritik an dieser Entscheidung kommt von den Tierschutzorganisationen WWF und Ökobüro, die darauf hinweisen, dass theoretisch während dieser Zeitspanne bis zu 300 streng geschützte Tiere getötet werden könnten (somit etwa 60 pro Jahr). WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre betont, dass die Verordnung gegen EU-Recht verstoße, da gemäß diesem streng geschützte Tiere wie der Fischotter nur in Ausnahmefällen getötet werden dürfen. In einer Pressemitteilung wurde dies als ein „Angriff auf den Artenschutz“ bezeichnet.
Laut der landesweiten Erhebung von 2022/23 wird der Fischotterbestand auf etwa 1.000 Individuen geschätzt. Aktuell werden im Durchschnitt 17 Tiere pro Jahr entnommen. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2019 wurden insgesamt 71 Fischotter getötet, wovon 57 Tötungen allein in Gmünd verzeichnet wurden, wie es in den Erklärungen zur Novelle festgehalten ist.
Trotz der durchgeführten Tötung von Fischottern verzeichnete die Population von 2018 bis 2022 ein Wachstum von 13 Prozent. Vonseiten des niederösterreichischen Teichwirteverbands wird betont, dass sich in Niederösterreich höchstwahrscheinlich eine stabile Population entwickelt hat. Der Teichwirteverband behauptet, dass keine Bedenken bestehen würden, die Population könnte insgesamt ausgerottet werden.
Die zahlreichen Abschüsse in den vergangenen Jahren hätten wiederum laut Kritik des WWF kaum Auswirkungen auf die Situation an den Fischteichen gehabt, wie auch die Erläuterungen des Landes zur Verordnung zeigen. Die WWF-Kritik geht weiter, indem darauf hingewiesen wird, dass nach der Tötung eines Tieres rasch ein anderes Individuum das freigewordene Revier besetzt. Dies geschieht, während viele Teiche gleichzeitig unzureichend geschützt sind, wie von Wolf-Petre erklärt wird.
Die Tötung gemäß der Verordnung sollte natürlich als letztes Mittel betrachtet werden, so wird aus dem Büro der verantwortlichen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) betont: „Voraussetzung für die Entnahme ist, dass gelindere Mittel nicht zielführend umsetzbar sind und der günstige Erhaltungszustand gewährleistet ist.“ Tatsächlich müsste dies aber in jedem Einzelfall genauer überprüft werden. Wenn eine weniger drastische Maßnahme wirksamer ist, informiert die Naturschutzabteilung der niederösterreichischen Landesregierung den potenziellen Entnehmer darüber, dass die Bedingungen für eine Entnahme nicht erfüllt sind und daher nicht gestattet ist.
Quelle: ORF