HomePanoramaPalästinasolidarität: Keine Verhetzung durch Astrid Wagner

Palästinasolidarität: Keine Verhetzung durch Astrid Wagner

Wien. Vor etwa einem Monat, Ende Mai, wurde die bekannte Anwältin Astrid Wagner im Zuge der Auflösung einer Palästina-Solidaritätskundgebung in Wien wegen des Sachverhaltes der Verhetzung angezeigt. Wagner hielt eine Rede, in der sie ihre Rechtsexpertise zu dem kriminalisierten Slogan „Palestine will be free, from the river to the sea!“ (Palästina wird frei sein, vom Fluss bis zum Meer!) dargelegte. In ihrer Rede zitierte sie aus Urteilen von Verwaltungsgerichten, die besagen, dass der Satz „From the River to the Sea, Palestine will be free“ nicht grundsätzlich illegal sei, sondern nur in bestimmten Kontexten. Nun musste das Verfahren gegen die Anwältin eingestellt werden.

Gegenüber der APA sagte Wagner, dass die Einstellung „erwartungegemäß“ erfolgte. Ihre Identität sei nach der Auflösung der Veranstaltung – für dies Wagner keinen erkennbaren Grund sah – festgestellt worden. Die Juristin hielt fest: „Die Leute trauen sich deshalb nichts mehr zu sagen“, weil sie eingeschüchtert durch ein solches Vorgehen sei. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung ist Berichten zufolge noch am laufen.

Ganz grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Solidaritätsbewegung mit dem palästinensischen Volk auch in Österreich einer zunehmenden Kriminalisierung und Repression ausgesetzt ist. Dies kann als ein Versuch der Abschreckung und Einschüchterung gedeutet werden, pauschale Verurteilungen wegen Antisemitismus und Anzeigen spielen hierbei anscheinend eine zentrale Rolle.

Quelle: Zeitung der Arbeit/ORF

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