Budapest. Im Juni des Vorjahres verabschiedete das ungarische Parlament das sogenannte „Kinderschutzgesetz“, das in erster Linie der Diskriminierung und Strafverfolgung anderer Lebenskonzepte als der traditionellen Familie aus Mann und Frau dient. Verschiedene neue Straftatbestände wurden geschaffen, die zum Beispiel Verleger und Buchhandlungen zu spüren bekommen.
Das Komitatsamt Pest verhängte gegen den Herausgeber des Buches „Was für eine Familie!“ eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Forint (rund 700 Euro), weil das Buch über Regenbogenfamilien „in irreführender Weise im Buchhandel platziert wurde, was einen Verstoß gegen das Gesetz zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken darstellt“. Das Buch von Lawrence Schimel und Elīna Brasliņa hätte demnach gekennzeichnet werden müssen, weil es „keine normalen Familien darstellt“. Der Leiter des Amtes Richárd Tarnai erklärte gegenüber dem Fernsehsender HírTv, dass der Verleger das Gesetz nicht beachtet habe, wonach es einen besonderen Hinweis verlange, dass das Buch „einen anderen Inhalt als den üblichen“ habe. Das Verfahren gegen die Buchhandlung sei bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzes eingeleitet worden. Vielmehr sei das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zur Anwendung gekommen. Der mit einer Geldbuße belegte Händler hat den Fall vor Gericht gebracht.
Den Vogel schoss aber das Regierungsbüro im westungarischen Komitat „Vas“ ab. Es wurde eine Beschwerde von jemandem eingereicht, der meinte, dass die Geschichten von Dornröschen, König der Löwen, Mulan und Pumuckl die traditionellen Geschlechterrollen in Frage stellen. Das Regierungsbüro untersuchte diesen Fall vierzehn Tage lang, kam aber dann zu dem Schluss, dass der Antrag nicht ausreichend begründet war. Dass es sich bei der Beschwerde um Satire handelte, dürfte der gestrengen Behörde wohl nicht in den Sinn gekommen sein.
Quelle: Ungarn heute