Schwere Vorwürfe gegen den höchsten Beamten der Stadt Hallein: Einer Disziplinaranzeige des Bürgermeisters zufolge sollen auf dem dienstlichen Netzlaufwerk des Stadtamtsdirektors NS-Lieder und weitere äußerst fragwürdige Inhalte gefunden worden sein.
Hallein. Der Bürgermeister der Stadt Hallein Alexander Stangassinger (SPÖ) soll gegen den örtlichen Stadtamtsdirektor eine Disziplinaranzeige eingebracht haben. Die Vorwürfe, die darin gemacht werden, sind nicht ohne Brisanz. Wie die Tageszeitung „Der Standard“ aus der ihr vorliegenden Anzeige zitiert, sollen auf dem dienstlichen Netzlaufwerk des höchsten Beamten der Tenngauer Bezirkshauptstadt Dateien und Dateien ähnlichen Inhalts gefunden worden sein, mit denen der Amtsleiter „damit gegen die Dienstpflicht“ verstoßen habe, „sein dienstliches Netzlaufwerk nicht für die Aufbewahrung von nationalsozialistischem und rechtsradikalen Liedgut zu missbrauchen“.
Horst-Wessel-Lied
Laut den Angaben des Mediums soll es sich unter anderem um einschlägig bekanntes Liedgut handeln, wie beispielsweise dem Horst-Wessel-Lied, also der Parteihymne der NSDAP. Auch Lieder anderer extrem rechter Gruppen und Interpreten sollen auf dem dienstlichen Laufwerk gefunden worden sein. Zu welchem Zweck diese dort gespeichert und ob diese auch weiterverbreitet worden seien, geht aus der Disziplinaranzeige nicht hervor.
Datenschutzverletzungen als Vorwurf
Aber die Vorbehalte gegen den Stadtamtsdirektor sind durchaus weitreichender. So soll auf dem Netzlaufwerk „ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt“ worden sein. In der Anzeigeschrift heißt es, dass diese nicht Teil der offiziellen Personalakten gewesen sein sollen und so soll es in diesem Zusammenhang gleich zu mehreren Datenschutzverletzungen gekommen sein. Auch von einer Verletzung der Amtsverschwiegenheit soll die Rede sein. Denn einer dieser Akten soll in Form eines zwölf Seiten starken Berichts über den „persönlichen Bürgermeister-Assistenten“ an einen außenstehenden Rechtsanwalt übermittelt worden sein.
Pronos unter anderem auf Diensthandy
Außerdem sei „auf seinem Diensthandy“ und sowohl „im dienstlichen Media-Laufwerk“ eine pornografische Videodatei gefunden worden, wodurch der Amtsdirektor ebenfalls gegen die Dienstpflicht verstoßen habe. Der Standard weist in seinem Bericht ausdrücklich daraufhin, dass der dienstfrei gestellte Beamte am Montag für keine Stellungnahme erreichbar war und sich somit auch nicht zu den Vorwürfen geäußert habe. Allein aus rechtlicher Vorsicht möchten auch wir darauf hinweisen, dass in allen genannten Punkten die Unschuldsvermutung gilt.
Die vom Bürgermeister als Dienstbehörde eingebrachte Disziplinaranzeige ergeht an die Gemeindevorstehung, diese wiederum hat als Disziplinarbehörde darüber zu entscheiden, ob weitere Ermittlungen notwendig, ein Verfahren durchzuführen oder ob eine allfällige Suspendierung auszusprechen sei. Wird durch die Gemeindevorstehung ein Verfahren eingeleitet, so wird von der Landesregierung ein Disziplinaranwalt eingesetzt, der das Verfahren führt.
Quelle: derstandard.at