Ein Ex-Kommunalpolitiker aus Unterkärnten wurde wegen fortgesetzter Gewalt gegen seine Ex-Partnerin, darunter Drohungen, Schläge und massive Übergriffe, zu sieben Monaten bedingter Haft und 3.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Während er das Urteil akzeptierte und bereits eine Anti-Gewalt-Therapie besucht, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Klagenfurt. Ein 24-jähriger Mann wurde am Donnerstag wegen anhaltender Gewalt gegen seine frühere Lebensgefährtin zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ihm wird vorgeworfen, die Frau über Jahre hinweg gewürgt, geschlagen, ihr Haare ausgerissen und ihr mit Mord gedroht zu haben.
Zu Beginn der Verhandlung plädierte der Verteidiger des ehemaligen Kommunalpolitikers aus Unterkärnten, Gottfried Tazol, für eine Diversion, um ein förmliches Strafverfahren zu vermeiden. Doch Richterin Lisa Kuschinsky stellte unmissverständlich klar, dass dies angesichts der schweren Vorwürfe ausgeschlossen sei.
Die zentrale Zeugin war die inzwischen 22-jährige Ex-Freundin des Angeklagten, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat. Im September 2024 wandte sie sich an die Polizei und erstattete Anzeige. Vor Gericht berichtete sie, dass sie den Angeklagten als Teenager kennengelernt habe. Sie habe lange geglaubt, seine Aggressionen würden nachlassen und dass sie es schaffen könnte, ihn unter Kontrolle zu bringen.
Gewalt(-bereitschaft) steigerte sich mit der Zeit
Anfangs habe er sie mit der bloßen Hand geschlagen, später, unter Alkoholeinfluss, sogar ganze Haarbüschel ausgerissen. Auch nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes habe die Gewalt nicht aufgehört. Es habe Wutausbrüche mit Bissen, Eifersuchtsszenen, ein blaues Auge und Schläge im Rausch gegeben, die unter anderem eine Beule auf ihrer Stirn hinterließen.
Später sei sie auch geschlagen worden, als ihr Partner nüchtern war, berichtete die sichtlich blasse Frau. Während der Verhandlung wurden Fotos von Blutergüssen gezeigt sowie ein Video, in dem der Mann mit einem Messer in der Hand vor ihr steht und droht, sie abzustechen. Zudem soll er sie eingesperrt haben. Im August habe sie die Beziehung endgültig beendet, doch es habe weiterhin aggressive Nachwirkungen gegeben, bis sie schließlich Anzeige erstattete, erklärte die Frau.
Mildes Urteil: 7 Monaten bedingter Haft
Der Angeklagte behauptete bis kurz vor Verhandlungsende, es habe über die Jahre lediglich zehn Schläge mit der flachen Hand gegeben. Die Staatsanwältin hingegen führte rund 30 Taten an. Erst nachdem die Richterin ihm deutlich machte, dass ein Freispruch ausgeschlossen sei, und nach zwei Gesprächen mit seinem Verteidiger, räumte der 24-Jährige die Übergriffe auf seine Ex-Freundin halbherzig ein. Während er das Urteil akzeptierte, legte die Staatsanwaltschaft Einspruch ein.
Das Urteil von sieben Monaten bedingter Haft entspricht einem Fünftel des maximalen Strafmaßes. Die Ex-Lebensgefährtin erhält zudem 3.000 Euro Schmerzensgeld. Astrid Wutte-Lang, die Anwältin des Opfers, rät dem ehemaligen Politiker, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Eine Anti-Gewalt-Therapie nimmt er bereits in Anspruch.
Quelle: ORF