HomePanoramaNS-Wiederbetätigung: "Knuspriges Judenfleisch" bei Online-Voting - Senat hebt Freispruch von Laienrichtern auf

NS-Wiederbetätigung: „Knuspriges Judenfleisch“ bei Online-Voting – Senat hebt Freispruch von Laienrichtern auf

Braunau am Inn. Seit Jahren bietet eine bekannte Fastfood-Kette einen Wettbewerb an, bei dem die Kundinnen und Kunden ihren Lieblings-Burger gestalten können. Auch Anfang des Jahres gab es einen solchen. Ein 28-jähriger Braunauer wollte nur „einen blöden Witz“ machen, wie er später vor Gericht angab, und „kreierte“ einen „Krusty Jew Flesh“, also einen Burger mit „knusprigem Judenfleisch“. Der Braunauer selbst gab sich dafür den Nickname „Adolf H“. Etliche Tage konnten die Nutzer über diesen geschmacklosen Burger abstimmen, teilweise lag er sogar auf den vorderen Plätzen, heißt es in der Anklageschrift.

Uneinigkeit gab es jedoch vor Gericht. Denn vier Laienrichter sprachen den Mann im Sinne der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig, die anderen vier stimmten für einen Freispruch. Im österreichischen Recht wäre dies ein Freispruch gewesen. Jedoch wurde dies gleich vom Senat, der aus drei Berufsrichtern besteht, beanstandet. Der Senat war nämlich einstimmig der Ansicht, dass „sich die Geschworenen bei ihrem Ausspruch in der Hauptsache geirrt haben“, also ein rechtlicher Irrtum oder ein Fehler in der Beweiswürdigung passiert sei.

Nun wird sich der Braunauer also in einem völlig neuen Verfahren erneut wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten müssen.

Quelle: OÖN

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