Die größte Solaranlage Österreichs soll im Südburgenland entstehen und den Strombedarf von 30.000 Haushalten erzeugen.
Güssing. In der südburgenländischen Bezirkshauptstadt Güssing soll auf einer Fläche von 120 Hektar Ackerland eine Photovoltaikanlage entstehen. Der Boden, auf dem diese Riesenanlage errichtet werden soll, gehört dem Großgrundbesitzer Nikolaus Draskovich, der sich als Vorreiter der Energiewende präsentiert. Laut dem Güssinger Bürgermeister Vinzenz Knor von der SPÖ soll die Anlage so aufgestellt werden, dass eine „sanfte“ landwirtschaftliche Bewirtschaftung, also Wiesen, möglich sei. Die Solaranlage soll künftig 30.000 burgenländische Haushalte mit Strom versorgen. Eine im Vergleich dazu relativ kleine Anlage betreibt Wien-Energie in der Donaustadt. Dort weiden Schafe zwischen den Paneelen.
Interessanterweise sträubt sich gerade die örtliche ÖVP gegen das Projekt und spricht von einer „Monster-Photovoltaik-Anlage“. Eine Volksbefragung will die ÖVP zu einem Zeitpunkt durchführen, zu dem Planung und Bewilligungsverfahren bereits abgeschlossen sind. Böse Zungen behaupten, die Güssinger ÖVP brauche ein Thema für die nächsten Wahlen im Oktober. Im Gemeinderat wurde die Volksbefragung jedenfalls bereits abgelehnt.
Das Burgenland definierte im vergangenen Jahr 19 Eignungszonen für Photovoltaik auf Freiflächen, insgesamt 1.440 Hektar. Kritisiert wurde, dass 85 Prozent davon nur vier Großgrundbesitzern gehören. Allen voran die Familie Esterházy, aber auch die Draskovichs. Eigentlich ist das nicht verwunderlich, denn den ehemaligen Adelsfamilien und den Großgrundbesitzern gehören große Teile des Burgenlandes. Es wurde nach dem Krieg 1945 verabsäumt, diese Riesenflächen in den Besitz des Volkes überzuführen, wie vom KPÖ-Landtagsabgeordneten Vinzenz Böröcz und dem „Bund der kleinen Landwirte“ damalsgefordert. Die ÖVP und die SPÖ waren strikt dagegen.
Damit es in Zukunft noch schneller geht mit den Photovoltaik-Anlagen, änderte die Landesregierung jüngst das Raumplanungsgesetz. Die Flächen dafür werden in Zukunft vom Land selbst per Verordnung genehmigt. Die Gemeinde kann Flächen nicht mehr durch eigenen Beschluss zu Solaranlagen umwidmen – oder das ablehnen.
Quelle: moment.at